Ratgeber · Immobilie verkaufen bei Scheidung
— mein persönlicher Anspruch. Manfred Hocke, Aktiv Immobilien Service
Selbst verkaufen oder Makler — und lohnt sich das überhaupt? Wir erklären Ihnen, worauf es beim Immobilienverkauf in einer Trennung ankommt.
Eine Trennung ist belastend genug — und dann steht auch noch die gemeinsame Immobilie im Raum. Auch hier ist die erste Frage: selbst verkaufen oder Makler? Gerade zwischen zwei Parteien lohnt sich ein ehrlicher Blick.
Symbolbild.
Stand: Juli 2026 · Lesezeit ca. 4 Minuten
Selbst zu verkaufen heißt, sich als getrenntes Paar über Wert, Preis, Besichtigungen und Verhandlungen einig werden zu müssen — emotional oft schwierig. Ein neutraler Profi nimmt das aus der Beziehungsebene heraus und sorgt für einen sachlichen, fairen Ablauf.
Ehrlich gesagt: Ein professioneller Verkauf erzielt meist einen höheren Preis als ein Privatverkauf, was die Provision in der Regel mehr als ausgleicht — dazu sparen Sie Zeit, vermeiden Fehler und gewinnen Sicherheit. Und die Kostenfrage relativiert sich: Bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern wird die Provision hälftig geteilt; bei Mehrfamilienhäusern ist sie frei verhandelbar und wird häufig ganz vom Käufer getragen — dann entstehen Ihnen als Verkäufer keine Maklerkosten.
Wir wirken als Puffer zwischen beiden Seiten, versachlichen Konflikte und verhindern kostspielige „Gutachten-Schlachten". Eine fundierte, marktgerechte Wertermittlung schafft eine neutrale, belastbare Basis für den Zugewinnausgleich, der beide Seiten vertrauen können.
Auf Wunsch vermarkten wir diskret über unser Käufernetzwerk — ohne öffentliche Aufmerksamkeit in Ihrem Umfeld. Bei einem gemeinsamen Kredit stimmen wir uns mit Bank und Finanzierungspartnern ab und suchen Lösungen, etwa die Auszahlung eines Partners.
Gerade hier zählt nachweisliche Neutralität: Achten Sie auf Erfahrung und echte Referenzen, nachvollziehbare Bewertungen, professionelle und diskrete Vermarktung sowie Transparenz bei Ablauf und Kosten.
So können sich beide auf das Wesentliche konzentrieren, während wir den Verkauf professionell und fair für beide Seiten begleiten.
Nein, ein Verkauf ist keineswegs zwingend. Er ist nur einer von mehreren Wegen: Genauso möglich sind die Übernahme durch eine Person, die den anderen Teil auszahlt, oder die gemeinsame Vermietung. Welche Lösung sinnvoll ist, hängt von der finanziellen Lage, der Einigung beider Seiten und den Eintragungen im Grundbuch ab. Ein neutral ermittelter Marktwert bildet dafür in jedem Fall die Grundlage.
Maßgeblich ist allein der Grundbucheintrag. Sind beide Partner je zur Hälfte eingetragen, gehört die Immobilie beiden gemeinsam, und über Verkauf oder Übernahme lässt sich nur zusammen entscheiden. Das gilt für Eheleute wie für unverheiratete Miteigentümer gleichermaßen — man muss nicht verheiratet sein, um gemeinsames Eigentum zu besitzen.
Haben beide den Darlehensvertrag unterschrieben, haften sie auch nach der Trennung weiter — unabhängig davon, wer noch in der Immobilie wohnt. Soll eine Person übernehmen, muss die Bank die andere aus der Haftung entlassen; das setzt in der Regel eine ausreichende Bonität des Übernehmenden voraus. Die konkreten Konditionen und mögliche Gebühren klären Sie mit Ihrer Bank.
Bei Eheleuten ohne Ehevertrag wird der während der Ehe erwirtschaftete Vermögenszuwachs zum Zeitpunkt des Scheidungsantrags ausgeglichen; der Wert der Immobilie fließt dabei ein. Wie sich das im Einzelfall auswirkt, ist eine rechtliche Frage, die Ihr Anwalt beantwortet. Für unverheiratete Paare gilt der Zugewinnausgleich nicht — hier zählt allein das Miteigentum laut Grundbuch.
Bei selbst genutztem Wohneigentum ist der Verkauf in der Regel steuerfrei; ebenso, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen. Bei kürzerer Haltedauer kann Spekulationssteuer anfallen, etwa wenn ein Anteil erst im Zuge der Trennung erworben wurde. Ob und in welcher Höhe das zutrifft, beurteilt Ihr Steuerberater.
In den meisten Fällen ja. Ein professionell geführter Verkauf erzielt erfahrungsgemäß einen höheren Preis, der die Provision mehr als ausgleicht — dazu sparen Sie Zeit und vermeiden kostspielige Fehler. Und die Kostenfrage entschärft sich: Bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern wird die Provision hälftig geteilt, bei Mehrfamilienhäusern ist sie frei verhandelbar und wird oft ganz vom Käufer getragen.
Gerade wenn die Fronten verhärtet sind, ist ein unparteiischer Ansprechpartner entscheidend. Wir ermitteln einen belastbaren, nachvollziehbaren Marktwert, kommunizieren mit beiden Seiten auf Augenhöhe und führen den Verkauf transparent. So entsteht kein Streit über den Preis, und beide können mit einem guten Ergebnis nach vorn schauen.
Bereit für den nächsten Schritt?
Der erste Schritt ist die fundierte Wertermittlung — um alles Weitere kümmern wir uns.
Klingt das für Sie passend? Dann lassen Sie uns sprechen — Erstgespräch und Bewertung sind kostenlos und unverbindlich.
Aktiv Immobilien Service · Marktstr. 1, 60388 Frankfurt am Main
Mobil 0172 / 666 63 11 · hocke@aktiv-immobilien-service.de