Ratgeber · Geerbte Immobilie verkaufen
— mein persönlicher Anspruch. Manfred Hocke, Aktiv Immobilien Service
Selbst verkaufen oder Makler — und lohnt sich das überhaupt? Wir erklären Ihnen, worauf Sie beim Verkauf einer geerbten Immobilie achten sollten.
Eine geerbte Immobilie bringt viele Fragen mit sich — Wert, Zustand, fehlende Unterlagen und oft mehrere Erben. Die erste Überlegung ist meist: selbst verkaufen oder einen Makler nehmen? Diese Entscheidung wollen wir Ihnen ehrlich erleichtern.
Symbolbild.
Ein Privatverkauf bedeutet: Wertermittlung, Unterlagen, Vermarktung, Besichtigungen und die Abstimmung zwischen allen Erben selbst stemmen — in einer ohnehin fordernden Zeit. Ein Profi nimmt Ihnen das ab und erzielt in der Regel das bessere Ergebnis.
Ehrlich gesagt: Ein professioneller Verkauf erzielt meist einen höheren Preis als ein Privatverkauf, was die Provision in der Regel mehr als ausgleicht — dazu sparen Sie Zeit, vermeiden Fehler und gewinnen Sicherheit. Und die Kostenfrage relativiert sich: Bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern wird die Provision hälftig geteilt; bei Mehrfamilienhäusern ist sie frei verhandelbar und wird häufig ganz vom Käufer getragen — dann entstehen Ihnen als Verkäufer keine Maklerkosten.
Ein belastbarer Marktwert ist die Basis für die Aufteilung unter den Erben und für die Erbschaftsteuer. Liegt der tatsächliche Wert unter der Schätzung des Finanzamts, lässt sich das über ein Verkehrswertgutachten (§ 198 BewG) nachweisen — das kann Erbschaftsteuer sparen. Wir liefern die fundierte Markteinschätzung und vermitteln bei Bedarf einen Sachverständigen.
Als neutraler Ansprechpartner vermitteln wir zwischen mehreren Erben und halten den Verkauf für alle transparent. Bei älteren, geerbten Objekten fehlt häufig einiges — wir beschaffen Grundbuchauszug, Bauakte und Energieausweis und sorgen für die gesetzlichen Pflichtangaben (GEG), damit der Verkauf sicher und ohne Verzögerung gelingt.
Achten Sie auf Erfahrung und echte Referenzen, nachvollziehbare Bewertungen, professionelle Vermarktung (Fotos, Grundrisse, Reichweite), Transparenz bei Ablauf und Kosten sowie ein tragfähiges Netzwerk aus Notar und Handwerkern — und, gerade in einer sensiblen Situation, Fingerspitzengefühl.
Erben übernehmen die Haltefrist des Erblassers (sogenannte „Fußstapfentheorie"). Ist die 10-Jahres-Frist bereits abgelaufen, kann ein Verkauf steuerfrei möglich sein. Ob das für Sie zutrifft, klären Sie mit Ihrem Steuerberater — wir richten den Verkaufsprozess entsprechend aus.
So wird aus einer belastenden Aufgabe ein geordneter, fairer Verkauf — zum bestmöglichen Preis für alle Erben.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Erbrechtliche und steuerliche Fragen (Erbschein, Erbschaftsteuer, Spekulationsfrist) klären Sie bitte mit Anwalt, Notar oder Steuerberater — unsere Aufgabe ist die professionelle Bewertung und Vermarktung.
Bereit für den nächsten Schritt?
Der erste Schritt ist die fundierte Wertermittlung — um alles Weitere kümmern wir uns.
Klingt das für Sie passend? Dann lassen Sie uns sprechen — Erstgespräch und Bewertung sind kostenlos und unverbindlich.
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