Ratgeber · Geerbte Immobilie verkaufen

Jede Immobilie hat die bestmögliche Vermarktung verdient.

— mein persönlicher Anspruch. Manfred Hocke, Aktiv Immobilien Service

Selbst verkaufen oder Makler — und lohnt sich das überhaupt? Wir erklären Ihnen, worauf Sie beim Verkauf einer geerbten Immobilie achten sollten.

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Ratgeber für Eigentümer

Geerbte Immobilie verkaufen — worauf es ankommt.

Eine geerbte Immobilie bringt viele Fragen mit sich — Wert, Zustand, fehlende Unterlagen und oft mehrere Erben. Die erste Überlegung ist meist: selbst verkaufen oder einen Makler nehmen? Diese Entscheidung wollen wir Ihnen ehrlich erleichtern.

Wohnhaus als Symbol für eine geerbte Immobilie

Symbolbild.

Stand: Juli 2026 · Lesezeit ca. 4 Minuten

Auf einen Blick
  • Behalten oder verkaufen — in einer Erbengemeinschaft entscheiden alle Miterben gemeinsam.
  • Ein belastbarer Marktwert ist die Grundlage für eine faire Aufteilung und die Erbschaftsteuer.
  • Fehlende Unterlagen wie Grundbuchauszug, Erbschein und Energieausweis beschaffen wir für Sie.

1. Privat verkaufen oder mit Makler?

Ein Privatverkauf bedeutet: Wertermittlung, Unterlagen, Vermarktung, Besichtigungen und die Abstimmung zwischen allen Erben selbst stemmen — in einer ohnehin fordernden Zeit. Ein Profi nimmt Ihnen das ab und erzielt in der Regel das bessere Ergebnis.

2. Lohnt sich der Makler — er kostet doch Provision?

Ehrlich gesagt: Ein professioneller Verkauf erzielt meist einen höheren Preis als ein Privatverkauf, was die Provision in der Regel mehr als ausgleicht — dazu sparen Sie Zeit, vermeiden Fehler und gewinnen Sicherheit. Und die Kostenfrage relativiert sich: Bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern wird die Provision hälftig geteilt; bei Mehrfamilienhäusern ist sie frei verhandelbar und wird häufig ganz vom Käufer getragen — dann entstehen Ihnen als Verkäufer keine Maklerkosten.

3. Neutrale Wertermittlung — faire Aufteilung und Steuer

Ein belastbarer Marktwert ist die Basis für die Aufteilung unter den Erben und für die Erbschaftsteuer. Liegt der tatsächliche Wert unter der Schätzung des Finanzamts, lässt sich das über ein Verkehrswertgutachten (§ 198 BewG) nachweisen — das kann Erbschaftsteuer sparen. Wir liefern die fundierte Markteinschätzung und vermitteln bei Bedarf einen Sachverständigen.

4. Erbengemeinschaft koordinieren und Unterlagen beschaffen

Als neutraler Ansprechpartner vermitteln wir zwischen mehreren Erben und halten den Verkauf für alle transparent. Bei älteren, geerbten Objekten fehlt häufig einiges — wir beschaffen Grundbuchauszug, Bauakte und Energieausweis und sorgen für die gesetzlichen Pflichtangaben (GEG), damit der Verkauf sicher und ohne Verzögerung gelingt.

5. Worauf Sie bei der Makler-Wahl achten sollten

Achten Sie auf Erfahrung und echte Referenzen, nachvollziehbare Bewertungen, professionelle Vermarktung (Fotos, Grundrisse, Reichweite), Transparenz bei Ablauf und Kosten sowie ein tragfähiges Netzwerk aus Notar und Handwerkern — und, gerade in einer sensiblen Situation, Fingerspitzengefühl.

Steuerlicher Hinweis

Erben übernehmen die Haltefrist des Erblassers (sogenannte „Fußstapfentheorie"). Ist die 10-Jahres-Frist bereits abgelaufen, kann ein Verkauf steuerfrei möglich sein. Ob das für Sie zutrifft, klären Sie mit Ihrem Steuerberater — wir richten den Verkaufsprozess entsprechend aus.

So wird aus einer belastenden Aufgabe ein geordneter, fairer Verkauf — zum bestmöglichen Preis für alle Erben.

Weitere Ratgeber
Die häufigsten Fehler beim Verkauf →Immobilie verkaufen bei Scheidung →

Häufige Fragen zum Verkauf einer geerbten Immobilie

Muss eine geerbte Immobilie verkauft werden?

Nein. Erben können die Immobilie ebenso behalten — selbst nutzen oder vermieten — wie verkaufen. In einer Erbengemeinschaft entscheiden allerdings alle Miterben gemeinsam. Können oder wollen sich nicht alle auf eine Nutzung einigen, ist der Verkauf und die Aufteilung des Erlöses meist die klarste und fairste Lösung.

Wie einigt sich eine Erbengemeinschaft?

Alle Miterben müssen einer Veräußerung zustimmen. Die häufigste Streitquelle ist der Wert der Immobilie — deshalb schafft ein neutral ermittelter, nachvollziehbarer Marktwert früh Klarheit und beugt Konflikten vor. Als unparteiischer Ansprechpartner vermitteln wir zwischen den Erben und halten den Verkauf für alle transparent. Erst wenn gar keine Einigung gelingt, bleibt die Teilungsversteigerung als letztes Mittel — sie erzielt aber meist einen deutlich geringeren Preis als ein freier Verkauf.

Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf?

Wichtig sind vor allem der Grundbuchauszug, der Erbschein oder ein notarielles Testament als Nachweis der Erbenstellung, ein gültiger Energieausweis sowie Grundriss und Bauunterlagen. Gerade bei älteren, geerbten Objekten fehlt häufig einiges — wir beschaffen die notwendigen Dokumente und sorgen für die gesetzlichen Pflichtangaben, damit der Verkauf ohne Verzögerung gelingt.

Fällt Erbschaftsteuer an?

Ob Erbschaftsteuer anfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad und den persönlichen Freibeträgen ab. Grundlage für die Berechnung ist der Wert der Immobilie. Ein belastbarer Marktwert ist deshalb doppelt wichtig — für eine faire Aufteilung und für das Finanzamt. Die konkrete steuerliche Beurteilung im Einzelfall übernimmt Ihr Steuerberater.

Muss ich beim Verkauf Spekulationssteuer zahlen?

Erben treten in die Haltefrist des Erblassers ein — die sogenannte Fußstapfentheorie. Liegt die Anschaffung durch den Erblasser mehr als zehn Jahre zurück, ist der Verkauf in der Regel steuerfrei. War die Immobilie selbst genutzt, gilt das ebenfalls. Ob das für Sie zutrifft, klären Sie mit Ihrem Steuerberater; wir richten den Verkaufsprozess entsprechend aus.

Lohnt sich ein Makler trotz Provision?

In den meisten Fällen ja. Ein professionell geführter Verkauf erzielt erfahrungsgemäß einen höheren Preis, der die Provision mehr als ausgleicht — dazu sparen Sie Zeit und vermeiden Fehler. Bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern wird die Provision hälftig geteilt, bei Mehrfamilienhäusern ist sie frei verhandelbar und wird häufig ganz vom Käufer getragen.

Wie wird der Wert fair ermittelt — und kann das Steuer sparen?

Ein belastbarer Marktwert ist die Basis für die Aufteilung unter den Erben und für die Erbschaftsteuer. Liegt der tatsächliche Wert unter der pauschalen Schätzung des Finanzamts, lässt sich das über ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten nachweisen — das kann die Erbschaftsteuer senken. Wir liefern die fundierte Markteinschätzung und vermitteln bei Bedarf einen unabhängigen Sachverständigen.

Dieser Ratgeber wurde sorgfältig recherchiert und dient ausschließlich der allgemeinen Information — ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Er ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Rechtliche und steuerliche Fragen (z. B. zu Grundbuch, Steuern sowie erb- und familienrechtlichen Themen) klären Sie bitte mit einem Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater. Unsere Aufgabe ist die professionelle, neutrale Bewertung und Vermarktung Ihrer Immobilie.

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Der erste Schritt ist die fundierte Wertermittlung — um alles Weitere kümmern wir uns.

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Mobil 0172 / 666 63 11 · hocke@aktiv-immobilien-service.de

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