Ratgeber · Geerbte Immobilie verkaufen
— mein persönlicher Anspruch. Manfred Hocke, Aktiv Immobilien Service
Selbst verkaufen oder Makler — und lohnt sich das überhaupt? Wir erklären Ihnen, worauf Sie beim Verkauf einer geerbten Immobilie achten sollten.
Eine geerbte Immobilie bringt viele Fragen mit sich — Wert, Zustand, fehlende Unterlagen und oft mehrere Erben. Die erste Überlegung ist meist: selbst verkaufen oder einen Makler nehmen? Diese Entscheidung wollen wir Ihnen ehrlich erleichtern.
Symbolbild.
Stand: Juli 2026 · Lesezeit ca. 4 Minuten
Ein Privatverkauf bedeutet: Wertermittlung, Unterlagen, Vermarktung, Besichtigungen und die Abstimmung zwischen allen Erben selbst stemmen — in einer ohnehin fordernden Zeit. Ein Profi nimmt Ihnen das ab und erzielt in der Regel das bessere Ergebnis.
Ehrlich gesagt: Ein professioneller Verkauf erzielt meist einen höheren Preis als ein Privatverkauf, was die Provision in der Regel mehr als ausgleicht — dazu sparen Sie Zeit, vermeiden Fehler und gewinnen Sicherheit. Und die Kostenfrage relativiert sich: Bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern wird die Provision hälftig geteilt; bei Mehrfamilienhäusern ist sie frei verhandelbar und wird häufig ganz vom Käufer getragen — dann entstehen Ihnen als Verkäufer keine Maklerkosten.
Ein belastbarer Marktwert ist die Basis für die Aufteilung unter den Erben und für die Erbschaftsteuer. Liegt der tatsächliche Wert unter der Schätzung des Finanzamts, lässt sich das über ein Verkehrswertgutachten (§ 198 BewG) nachweisen — das kann Erbschaftsteuer sparen. Wir liefern die fundierte Markteinschätzung und vermitteln bei Bedarf einen Sachverständigen.
Als neutraler Ansprechpartner vermitteln wir zwischen mehreren Erben und halten den Verkauf für alle transparent. Bei älteren, geerbten Objekten fehlt häufig einiges — wir beschaffen Grundbuchauszug, Bauakte und Energieausweis und sorgen für die gesetzlichen Pflichtangaben (GEG), damit der Verkauf sicher und ohne Verzögerung gelingt.
Achten Sie auf Erfahrung und echte Referenzen, nachvollziehbare Bewertungen, professionelle Vermarktung (Fotos, Grundrisse, Reichweite), Transparenz bei Ablauf und Kosten sowie ein tragfähiges Netzwerk aus Notar und Handwerkern — und, gerade in einer sensiblen Situation, Fingerspitzengefühl.
Erben übernehmen die Haltefrist des Erblassers (sogenannte „Fußstapfentheorie"). Ist die 10-Jahres-Frist bereits abgelaufen, kann ein Verkauf steuerfrei möglich sein. Ob das für Sie zutrifft, klären Sie mit Ihrem Steuerberater — wir richten den Verkaufsprozess entsprechend aus.
So wird aus einer belastenden Aufgabe ein geordneter, fairer Verkauf — zum bestmöglichen Preis für alle Erben.
Nein. Erben können die Immobilie ebenso behalten — selbst nutzen oder vermieten — wie verkaufen. In einer Erbengemeinschaft entscheiden allerdings alle Miterben gemeinsam. Können oder wollen sich nicht alle auf eine Nutzung einigen, ist der Verkauf und die Aufteilung des Erlöses meist die klarste und fairste Lösung.
Alle Miterben müssen einer Veräußerung zustimmen. Die häufigste Streitquelle ist der Wert der Immobilie — deshalb schafft ein neutral ermittelter, nachvollziehbarer Marktwert früh Klarheit und beugt Konflikten vor. Als unparteiischer Ansprechpartner vermitteln wir zwischen den Erben und halten den Verkauf für alle transparent. Erst wenn gar keine Einigung gelingt, bleibt die Teilungsversteigerung als letztes Mittel — sie erzielt aber meist einen deutlich geringeren Preis als ein freier Verkauf.
Wichtig sind vor allem der Grundbuchauszug, der Erbschein oder ein notarielles Testament als Nachweis der Erbenstellung, ein gültiger Energieausweis sowie Grundriss und Bauunterlagen. Gerade bei älteren, geerbten Objekten fehlt häufig einiges — wir beschaffen die notwendigen Dokumente und sorgen für die gesetzlichen Pflichtangaben, damit der Verkauf ohne Verzögerung gelingt.
Ob Erbschaftsteuer anfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad und den persönlichen Freibeträgen ab. Grundlage für die Berechnung ist der Wert der Immobilie. Ein belastbarer Marktwert ist deshalb doppelt wichtig — für eine faire Aufteilung und für das Finanzamt. Die konkrete steuerliche Beurteilung im Einzelfall übernimmt Ihr Steuerberater.
Erben treten in die Haltefrist des Erblassers ein — die sogenannte Fußstapfentheorie. Liegt die Anschaffung durch den Erblasser mehr als zehn Jahre zurück, ist der Verkauf in der Regel steuerfrei. War die Immobilie selbst genutzt, gilt das ebenfalls. Ob das für Sie zutrifft, klären Sie mit Ihrem Steuerberater; wir richten den Verkaufsprozess entsprechend aus.
In den meisten Fällen ja. Ein professionell geführter Verkauf erzielt erfahrungsgemäß einen höheren Preis, der die Provision mehr als ausgleicht — dazu sparen Sie Zeit und vermeiden Fehler. Bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern wird die Provision hälftig geteilt, bei Mehrfamilienhäusern ist sie frei verhandelbar und wird häufig ganz vom Käufer getragen.
Ein belastbarer Marktwert ist die Basis für die Aufteilung unter den Erben und für die Erbschaftsteuer. Liegt der tatsächliche Wert unter der pauschalen Schätzung des Finanzamts, lässt sich das über ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten nachweisen — das kann die Erbschaftsteuer senken. Wir liefern die fundierte Markteinschätzung und vermitteln bei Bedarf einen unabhängigen Sachverständigen.
Bereit für den nächsten Schritt?
Der erste Schritt ist die fundierte Wertermittlung — um alles Weitere kümmern wir uns.
Klingt das für Sie passend? Dann lassen Sie uns sprechen — Erstgespräch und Bewertung sind kostenlos und unverbindlich.
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