Steuern & Finanzierung: Kann die eigene Arbeitszeit am vermieteten Haus steuerlich abgesetzt werden?


Eigenleistungen an der vermieteten Immobilie können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Eigentümer, die Eigenarbeit in ihre vermietete Immobilie stecken, sollten sich deshalb gut überlegen, ob sie selbst die Hecke schneiden, den Rasen mähen oder Schnee schippen. Während laut Finanzamt kein fiktiver Lohn für die selbst vom Vermieter aufgewendeten Arbeitsstunden angesetzt werden darf, ist das eingesetzte Arbeitsmaterial jedoch absetzbar. Elektrische Heckenschere, Rasenmäher inklusive Benzin etc. können als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung in der Steuererklärung angegeben werden. Das dürfen jedoch nur Vermieter. Eigentümer hingegen können auch das Material für die eigene Immobilie nicht von der Steuer absetzen. Vermieter, die dennoch selbst Hand anlegen wollen, sollten die Fahrten zur Immobilie, um Schnee zu räumen oder Laub zu fegen, unter Angabe von Datum, Grund, Ort und gefahrenen Kilometern (Hin- und Rückweg) in einem Fahrtenbuch festhalten. Denn auch, wenn sie den Zeitaufwand für die Eigenleistung nicht absetzen dürfen, können sie die Fahrtkosten mit 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer in der Steuererklärung geltend machen. © Fotolia.de / wladi