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Hausbau: Eigenheim mit Blick auf die Zukunft errichten

Eine vorausschauende Planung und eine flexible Nutzung von Immobilien wird in Zukunft immer wichtiger. Zum einen können Leerstände so vermieden werden. Zum anderen können so für nachhaltige Entwicklungen im Gebäudebestand gesorgt werden. Zu diesen Schlüssen kommt das Leibniz-Instituts für ökologische Raumentwicklung (IÖR).
Zwar könnten sich Interessen aufgrund neu eingeführter Förderprogramme den Traum vom Eigenheim erfüllen, sofern hohe ökologische Standards eingehalten werden. Jedoch ist laut IÖR aufgrund des demografischen Wandels ab 2030 mit Leerständen im Einfamilienhausbereich zu rechnen. Daher sei beim Bauen eine vorausschauende Planung wichtig, sowohl seitens der Fördermittelgebern als auch seitens der Bauherren.
Eine nachhaltige Lösung könnte die Planung von teilbaren Einfamilienhäusern sein, um die Wohnfläche an wechselnde Bedürfnisse anzupassen und Leerstand zu vermeiden. Weitere Forschungsergebnisse und Handlungsoptionen im Hinblick auf den demografischen Wandel und den Ressourcenverbrauch im Wohn- und Baubereich können Interessenten in der kostenlose Ausgabe 144/2022 der Reihe „Texte“ des Umweltbundesamtes (umweltbundesamt.de) nachlesen.
Quelle: ioer.de/umweltbundesamt.de
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Wärmepumpen: Eine effektive Heizoption für Altbauten?

Bei korrekter Anwendung können Wärmepumpen sowohl moderate Kosten als auch eine behagliche Wärme gewährleisten und dabei das Klima schonen. Zu diesem Schluss kommt die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Die Wärmepumpe bezieht ihre Wärme kostenfrei aus natürlichen Quellen wie Luft, Boden oder Grundwasser. Das niedrige Temperaturniveau, das diese Pumpen für Heizsysteme erzeugen, liegt in der Regel zwischen 35 und 55 Grad Celsius und trägt zur Energieeinsparung bei.
Der Weg zur Integration von Wärmepumpen in Altbauten beinhaltet die Suche nach einer Balance zwischen größeren Heizflächen und verbesserter Dämmung. Ein einfacher Praxistest kann hierbei helfen: Wenn an einem kalten Wintertag die Heiztemperatur auf 55 Grad begrenzt wird und alle Räume warm bleiben, kann eine Wärmepumpe erfolgreich eingesetzt werden. Andernfalls könnte eine Optimierung der Heizkörper oder der Gebäudedämmung notwendig sein.
Die Effizienz einer Wärmepumpe wird durch die Jahresarbeitszahl dargestellt, die das Verhältnis des benötigten Stroms zur erzeugten Wärme angibt. Ein Beispiel der Verbraucherzentrale zeigt, dass das Heizen mit einer Wärmepumpe günstiger sein kann als mit einer Gasheizung. Darüber hinaus sind Wärmepumpen umweltfreundlicher, da sie weniger CO2 produzieren. Die Kosten für eine Wärmepumpe variieren stark, sie können jedoch durch staatliche Förderungen bis zu 40 Prozent reduziert werden. Bei Fragen zu Wärmepumpen können sich Interessenten telefonisch unter 0800 – 809 802 400 an die Experten der Energieberatung der Verbraucherzentrale wenden.
Quelle: verbraucherzentrale-energieberatung.de
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Urteil: Längeres Auskunftsrecht für Mieter

Möchten Mieter wissen, ob für ihre Bleibe die Mietpreisbremse gilt oder nicht, können sie länger Auskunft über relevante Informationen bei ihrem Mieter verlangen. Das entschied kürzlich der Bundesgerichtshof (AZ: VIII ZR 375/21, VIII ZR 8/22, VIII ZR 60/22 und VIII ZR 125/22). Der Auskunftsanspruch verjährt zwar innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Verjährungsfrist ist laut BGH jedoch nicht der Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses, sondern der Zeitpunkt des Auskunftsverlangens des Mieters.
Im vorliegenden Fall machte eine Rechtsdienstleistungsregister eingetragene GmbH die Rechte der Mieter geltend machte. Die Mieter wohnen – gemäß der Berliner Mietenbegrenzungsverordnung vom 28. April 2015 – in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Im Kern forderte die GmbH für die Mieter Auskunft über bestimmte Umstände, die für die Berechnung der zulässigen Miethöhe relevant sind, Rückzahlungen überbezahlter Miete und Schadensersatz für vorgerichtliche Gerichtskosten. Die beklagten Vermieter beriefen sich auf die Verjährung des Auskunftsanspruchs.
Allerdings stellte der BGH auch klar, dass der Auskunftsanspruch – unabhängig vom Anspruch des Mieters auf Rückzahlung überbezahlter Miete – verjähren kann. Lob für diese Entscheidung kommt vom Deutschen Mieterbund. „Mieterinnen und Mieter sollten ihre Miete auf die zulässige Höhe prüfen und sich nicht scheuen, umfassend Auskunft über die Umstände zu deren Berechnung von ihrem Vermieter oder ihrer Vermieterin zu verlangen. Dieses Recht haben sie auch dann, wenn der Mietvertragsabschluss Jahre zurückliegt. Das hat der Senat heute erfreulicherweise klargestellt“, so Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes.
Quellen: bundesgerichtshof.de/(AZ: VIII ZR 375/21, VIII ZR 8/22, VIII ZR 60/22 und VIII ZR 125/22), mieterbund.de
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Deko: Wissenswertes zu Blumentöpfen und Pflanzen

Wie können Eigentümer oder Mieter ihr Haus oder ihre Wohnung mit Blumentöpfen und Pflanzen in Szene setzen? Das Portal livingathome.de gibt entsprechende Tipps. So können unterschiedliche Blumentöpfe mit Jutesäcken bezogen werden, um einheitlicher auszusehen.
Außerdem sorgen kleine Indoorgewächshäuser, Aquarien mit Pflanzen oder Gewächse in von der Decke hängenden Gläsern oder Blumenampeln für eine gewisse Optik des Zuhauses. Hier können zum Beispiel Farn und Moos zum Einsatz kommen.
Wer keine Blumentöpfe zur Hand hat, kann Pflanzen in Blumenkästen aus Holz, Windlichtern oder in Einmachgläser arrangieren. Bei den Windlichtern und Einmachgläsern sollten mehrere gewählt, mit Pflanzen bestückt und in einer Gruppe zusammengestellt werden. Weitere Tipps finden Interessenten in einer Bilderstrecke auf livingathome.de.
Quelle: livingathome.de
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Luxusimmobilien: Mietpreise von fast 20.000 Euro pro Monat

Eine Untersuchung von ImmoScout24 offenbart die enormen Mietpreise in Deutschland. Sieben der zehn teuersten Mietwohnungen des Landes befinden sich in Berlin. An vorderster Stelle steht dabei ein Design-Penthouse in Mitte, das für 19.500 Euro pro Monat zu mieten ist. Entgegen den Erwartungen taucht München nicht unter den teuersten zehn Städten bei den Mietpreisen von Luxusimmobilien auf.
Das exorbitante Preisniveau ist laut ImmoScout24 ein Zeichen für die zunehmende Spannung am Mietmarkt. Während die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum steigt, treffen historische Mietpreisanstiege auf ein knappes Angebot. Zusätzlich steigen die Preise für möbliertes Wohnen auf Zeit, da diese weitgehend unreguliert sind. Auch Luxuswohnungen in Düsseldorf und Frankfurt am Main mit Mieten von rund 12.000 und 13.000 Euro pro Monat landen in den Top 10. Diese Mieten betragen – verglichen mit dem durchschnittlichen Nettogehalt in Deutschland von 2.165 Euro – das Sechsfache.
Die Untersuchung basiert auf allen Mietwohnungsangeboten, die am 20. Juni 2023 auf der Online-Plattform von ImmoScout24 veröffentlicht wurden. Sie offenbart nicht nur die hohen Mietpreise, sondern auch den enormen Unterschied zu den durchschnittlichen Mietpreisen für Neubau-Mietwohnungen in Deutschland. Für diese werden zirka 11,01 Euro pro Quadratmeter fällig.
Quelle und weitere Informationen: immobilienscout24.de
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Holzbaugewerbe: Trotz verhaltener Prognosen stabiles Wachstum

Das Zimmerer- und Holzbaugewerbe in Deutschland zeigt Stabilität und Wachstum, trotz rückläufiger Baugenehmigungen. Die Anzahl der Betriebe und der Beschäftigten in der Branche hat laut Verband „Das deutsche Baugewerbe“ 2022 zugenommen. Dabei konnten vor allem größere Betriebe mit 20 und mehr Mitarbeitern bemerkenswerten Zuwachs verzeichnen. Zudem wurde ein Umsatzwachstum von 1,3 Prozent erzielt. Für 2023 wird durch einen hohen Auftragsüberhang beim Bauen im Bestand eine positive Umsatzentwicklung von 4,0 Prozent erwartet.
Die bundesweite durchschnittliche Holzbauquote betrug 2022 sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude mehr als 21 Prozent. Die Anzahl der genehmigten Wohngebäude, die hauptsächlich aus Holz errichtet wurden, stieg in Mecklenburg-Vorpommern, im Saarland und in Thüringen signifikant an. Besondere Steigerungen der Holzbauquote bei Nichtwohngebäuden wurden in Rheinland-Pfalz, Berlin und im Saarland verzeichnet.
Zukunftsfähigkeit und Modernität kennzeichnen das Zimmererhandwerk, das durch den Einsatz von Maschinen immer effizienter und witterungsunabhängiger wird. Diese Entwicklung macht das Handwerk auch für Frauen attraktiver, was sich in einem steigenden Frauenanteil widerspiegelt. Diese und weitere Informationen zur Branchenentwicklung sind im Lagebericht Zimmerer/Holzbau 2023 verfügbar, der auf der Website von Holzbau Deutschland (holzbau-deutschland.de) abrufbar ist.
Quelle: holzbau-deutschland.de
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Außenanlagen: Hitzeschutz durch richtige Bepflanzung

Hauseigentümer und Bauherren können durch gezielte Gestaltung ihrer Außenanlagen die Auswirkungen des Klimawandels mildern. Zu diesem Schluss kommt der Verband Privater Bauherren (VPB). Berater Norman-Marcel Dietz beim VPB Hildesheim betont, dass grüne, unversiegelte Flächen sowohl die Umwelt schützen als auch die Lebensqualität verbessern: „Grün fördert die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen. Grünflächen sichern soziale Funktionen und steigern die Lebens- und Standortqualität.“
Für optimale Ergebnisse rät Norman-Marcel Dietz, sich bei der Planung von Außenanlagen professionell beraten zu lassen. Besonders bei der Pflanzenauswahl seien hitzeresistente und schattenspendende Gewächse von Vorteil. Diese sollten zudem Nahrung für Insekten und Vögel bieten. Die richtige Bepflanzung könne den Hitzedruck und die Erwärmung von Gebäudeflächen verringern.
Es ist zu beachten, dass Bäume wachsen und Photovoltaik-Anlagen verschatten können. Der VPB-Berater appelliert an die Verantwortung der Hausbesitzer: „Der Trend zu Kiesflächen und anderen angeblich pflegeleichten versteinerten Vorgärten muss unbedingt gestoppt werden.“ Wichtig sei zudem, den Zusammenhang zwischen hitzebildenden, versiegelten Flächen und dem Ansteigen der Temperatur im Wohnumfeld zu erkennen.
Quelle: VPB
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Urteil: Freiburgs Parkgebührensatzung für Anwohner ungültig

Die Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg im Breisgau hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat für ungültig erklärt (AZ: BVerwG 9 CN 2.22). Das Urteil betrifft die vom 14. Dezember 2021 in Kraft getretene Satzung, die eine stufenweise Parkgebührenstruktur nach Fahrzeuglänge einführte. Auch Ermäßigungen für bestimmte Personengruppen waren vorgesehen. Das BVerwG fand jedoch, dass die Stadt hierfür keine hinreichende Rechtsgrundlage hatte.
Die Stadt Freiburg hatte sich auf die bundesrechtliche Regelung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und die landesrechtliche Delegationsverordnung zur Erhebung von Parkgebühren gestützt. Diese ermächtigen Landesregierungen, Gebührenordnungen für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen zu erlassen und weiter zu übertragen. Das BVerwG urteilte, dass diese Regelungen keine angemessene Grundlage für die Satzung darstellen.
Auch der Stufentarif verstoße gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes, da die Gebührensprünge je nach Fahrzeuglänge nicht angemessen sind. Die Ermäßigung und den Erlass der Gebühren aus sozialen Gründen befand das BVerwG ebenfalls für nicht gerechtfertigt, da hierfür die gesetzliche Grundlage fehle. Die „Regelgebühr“ von 360 Euro hat das BVerwG allerdings nicht beanstandet, da diese im Verhältnis zum Wert eines nahen Parkplatzes stehe.
Quelle und weitere Informationen: bverwg.de/AZ: BVerwG 9 CN 2.22
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Barrierefreiheit: Leben trotz körperlicher Einschränkungen neu gestalten

Im Alter oder bei einer körperlichen Beeinträchtigung kann ein barrierefreies Zuhause wichtig werden, damit die Bewohner ein unabhängiges Leben führen können. Dies geht aus einem Artikel des Portals n-tv.de hervor. Gerade das Badezimmer steht dabei im Fokus der Anpassungen, da die Körperpflege von zentraler Bedeutung ist.
Unterstützung für den barrierefreien Umbau erhalten Bewohner beispielsweise von Architekten oder speziellen Kompetenzzentren. Neben älteren Bewohnern können sich dort auch jüngere Menschen beraten lassen, die die Wohnungen ihrer Eltern altersgerecht umgestalten möchten. Durch die barrierefreien Umbauten soll den Bewohner so lange wie möglich ein selbstbestimmtes Leben in ihren eigenen vier Wänden ermöglicht werden.
Das Portal weist darauf hin, dass finanzielle Unterstützung für barrierefreie Wohnraumanpassungen von Pflegekassen und Städten oder durch das persönliche Budget für schwerbehinderte Menschen bereitgestellt werden kann. Außerdem könnten auch Sozialverbände den Betroffenen weiterhelfen.
Quelle und weitere Informationen: n-tv.de
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Energieeffizienz: Hauseigentümer setzen auf Sanierung und Solartechnologie

Die Mehrheit der deutschen Hauseigentümer zeigt ein wachsendes Interesse an energieeffizientem Wohnen und plant entsprechende Sanierungsmaßnahmen. Das geht aus dem TechnikRadar 2023 der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften, der Körber-Stiftung und des Zentrums für interdisziplinäre Risiko- und Innovationsforschung der Universität Stuttgart hervor. Demnach beabsichtigen rund 80 Prozent der befragten Hauseigentümer, Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Zudem ist die Einstellung der Deutschen zu nachhaltigem Bauen und Wohnen positiv.
So erfreuen sich Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen zunehmend großer Beliebtheit unter den Befragten. Rund 46 Prozent der sanierungswilligen Eigentümer tendieren zur Installation einer Photovoltaikanlage. Etwa ein Drittel (31,7) der Eigentümer überlegt, das Haus mit einer Solarthermieanlage auszustatten. Darüber hinaus gewinnen Smart-Home-Technologien seit 2018 offenbar an Bedeutung. Während vor fünf Jahren nur 8,1 Prozent der Befragten solche Geräte nutzten, sind es mittlerweile 21 Prozent der Befragten.
Trotz der zunehmenden Anerkennung von Energiesparmaßnahmen und digitaler Technologie offenbart die Studie jedoch auch, dass noch Informationsbedarf bei den Bürgern besteht. Laut Cordula Kropp, der wissenschaftlichen Projektleiterin und Soziologin am ZIRIUS, sei „viel Information über technische Möglichkeiten notwendig und viel Unterstützung bei Renovierung und energetischer Umstellung“, um das politische Ziel der nachhaltigen und klimaneutralen Gestaltung des Gebäudebestands bis 2045 zu erreichen.
Quelle und weitere Informationen: idw-online.de/acatech.de/technikradar-2023/
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Immobilien: Sorgfältige Planung beim Kauf von Ferienwohnungen

Die Preise für Ferienwohnungen im Alpenraum, insbesondere in der Schweiz, sind im vergangenen Jahr um 7 Prozent gestiegen. Spitzenpreise erzielen Engadin/St. Moritz, Flims/Laax und Gstaad. Das berichtet die nnz.ch, die sich auf eine Studie der Grossbank UBS beruft. Diese Entwicklung könne auf die Corona-Pandemie und die Zweitwohnungsinitiative zurückgeführt werden, die den Bestand begrenzt und damit die Preise erhöht hat. Die Kaufpreise für diese Ferienimmobilien liegen aktuell bei rund 1 Million Franken, ein Anstieg gegenüber den 750.000 Franken im Jahr 2019.
Während der Pandemie wurde die Nachfrage nach Ferienwohnungen durch die Möglichkeit des hybriden Arbeitens fernab von Ballungszentren verstärkt. Darüber hinaus erhöhte die Zweitwohnungsinitiative den Druck auf den Markt, indem sie die Menge der verfügbaren Immobilien reduzierte. Doch trotz dieser Faktoren erwartet die UBS ein mögliches Ende des starken Preisauftriebs, bedingt durch Normalisierung nach der Corona-Krise, steigende Hypothekarzinsen und eine veränderte Nachfrage.
Vor dem Kauf einer Ferienwohnung sollten potenzielle Käufer einige Faktoren beachten. Die Finanzierung einer Ferienimmobilie kann schwieriger sein als die eines Eigenheims, mit höheren Anforderungen an das Eigenkapital und strengeren Amortisationsbedingungen. Außerdem sollten laufende Kosten, möglicher Renovierungsbedarf und Steuerfolgen berücksichtigt werden.
Quelle und weitere Informationen: nzz.ch
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Digitalisierung: Bau- und Planungsprozesse sollen sich beschleunigen

Der Bundestag hat die „BauGB-Digitalisierungsnovelle“ verabschiedet. Durch diese soll das Bauleitplanverfahren beschleunigt und die Digitalisierung im Bauplanungsprozess gefördert werden. Durch ein schnelleres Bauen und Planen von Gebäuden sollen private und öffentliche Investitionen unkomplizierter realisiert werden können.
„Mit diesem Gesetz wird das schnellere Bauen und Planen von Wohnungen möglich. Jetzt können Wohnungen für Familien, für Studierende und für Menschen mit kleineren Einkommen endlich schneller errichtet werden,“ so Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Sie verwies auch auf die wichtige „Wiederaufbauklausel“. Diese erlaubt es, nach Katastrophen rasch mit dem Wiederaufbau von Häusern und lebensnotwendigen Einrichtungen zu beginnen.
Die Novelle enthält außerdem Bestimmungen, die den Bau von Wind- und Solarenergieanlagen erleichtern und die Bereitstellung von bauplanungsrechtlichen Ausnahmen und Befreiungen für soziale Einrichtungen wie Schulen und Beratungsstellen verbessern sollen.
Quelle: bmwsb.bund.de
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Arbeitsrecht: Verwaltungsgericht verbietet Sonntagsarbeit im Kundenservice

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass ein ausschließlich im Internet operierender Möbelhändler in Deutschland seine Kundenservice-Mitarbeiter nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigen darf (AZ: VG 4 K 311/22). Der Händler führt derzeit seinen Kundenservice an Sonn- und Feiertagen hauptsächlich über Callcenter in Polen und Irland. Sein Antrag auf Genehmigung der Sonntagsarbeit für bis zu 14 Kundenservice-Mitarbeiter in Sachsen wurde abgelehnt.
Dagegen klagte der Händler. Er argumentierte unter anderem, folgendermaßen: Ein Mangel an Kundenservice an Sonntagen würde dazu führen, dass Kunden zu Konkurrenten abwandern. Dadurch würde seine Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt.
Das Gericht wies die Klage jedoch ab und stellte fest, dass der Händler die gesetzlich zulässige Betriebszeit von 144 Stunden pro Woche nicht weitgehend ausnutzt, da seine Betriebszeit nur etwa 63 Prozent (90 Stunden) davon beträgt. Das Gericht kam auch zu dem Schluss, dass es dem Händler zumutbar ist, telefonische Auskünfte nur an Werktagen zu erteilen. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Quelle: berlin.de/AZ: VG 4 K 311/22
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Architektur: Arbeit zu demenzgerechtem Wohnen ausgezeichnet

Die wachsende Zahl an Demenzerkrankungen in Deutschland erfordert auch besondere Anpassungen an die Architektur. Nele Tramp, eine Absolventin der Architektur am Institut für Entwerfen und Gebäudelehre der Technischen Universität Braunschweig, hat dieses Thema in ihrer Masterarbeit „Demenzdorf Hulsberg“ behandelt und wurde mit dem Förderpreis der Architekten für Krankenhausbau und Gesundheitswesen (AKG) ausgezeichnet. Sie entwarf ein Pflegeheim, das speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz zugeschnitten ist und sich in Bremen, im Hulsbergviertel, unweit vom Hauptbahnhof befindet.
Nele Tramp Design konzentriert sich auf die Bekämpfung von Desorientierung, der Bereitstellung von Bewegungsraum und den Maßnahmen gegen Vereinsamung. Sie hat zwei verschiedene Wohnformen entwickelt, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Bewohner gerecht zu werden. Personen in frühen Stadien der Demenz können in diesen Wohnungen mit ihren Partnern oder Angehörigen leben und verschiedene Formen der ambulanten Pflege nutzen. Bei fortschreitender Krankheit werden die Bewohner in Wohngemeinschaften von sieben bis acht Personen untergebracht. Neben privaten Einzelzimmern stehen den Bewohnern auch großzügige Gemeinschaftsflächen zur Verfügung.
Die Jury lobte unter anderem die sensible Planung der Räumlichkeiten des Pflegeheims. Die Bewohner gelangen aus ihren Einzelzimmern zunächst in Gemeinschaftsbereiche, danach in Aufenthaltsräume und Therapiebereiche. Zuletzt gelangen sie in ein mit Personal besetztes Foyer. Darüber hinaus wurde die Materialauswahl und Farbgebung als positiv bewertet, da sie ein vertrautes Wohnumfeld für die Bewohner schafft.
Quelle und weitere Informationen: magazin.tu-braunschweig.de
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Wohnimmobilien: Laut Studie wertstabil und inflationssicher

Wohnimmobilien in Deutschland gelten nach wie vor als eine der stabilsten Anlagekategorien, die einen zuverlässigen Schutz gegen Inflation bieten. Das geht aus dem jüngsten ACCENTRO-Wohnkostenreport hervor. Die Untersuchung, die in Kooperation mit dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln durchgeführt wurde, fokussierte sich auf den Inflationsschutz und die Wertstabilität deutscher Wohnimmobilien im Vergleich zu anderen europäischen Ländern und Anlageformen.
Der Wohnkostenreport zeigt auch, dass Wohneigentum in 328 von 401 Landkreisen in Deutschland kostengünstiger als das Mieten ist. Dies sei auf die Kombination aus steigenden Mieten und sinkenden Selbstnutzerkosten zurückzuführen. Wohneigentum bleibe vor allem für eigenkapitalstarke Käufer von Interesse.
Darüber hinaus geht aus dem Wohnkostenreport hervor, dass Immobilien als Anlageform im aktuellen Wirtschaftsumfeld eine überdurchschnittliche Rendite im Vergleich zu anderen Anlageklassen erzielen. Der reale Gesamtertrag (Total Return) lag zwischen 2011 und 2021 bei durchschnittlich 9,1 Prozent, die mittlere Rendite im gleichen Zeitraum bei 4,9 Prozent.
Quelle und weitere Informationen: accentro.de/wohnkostenreport
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Energiewende: Unklarheiten im GEG sorgen laut BSB für Unsicherheit

Die Uneinigkeit der Koalitionsparteien über Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat das Vertrauen vieler Bürger in die Wärmewende geschwächt. Dieser Auffassung ist Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbund (BSB). Er meint, dass bei Verbrauchern Verwirrung und Unsicherheit herrscht, die nach effizienten und nachhaltigen Lösungen für ihre Immobilien suchen. Die Regierung habe bei Bauprojekten und Modernisierungen Vertrauen verspielt und der Wunsch nach Modernisierungen nehme ab. Die Verbesserung der Kommunikation und finanzielle Anreize zur Unterstützung energieeffizienter Maßnahmen seien dringend erforderlich.
Die vorliegende Einigung im GEG lässt laut Becker viele Fragen offen und stelle eine Scheinlösung dar. Ungeklärt bleibt beispielsweise, ob eine ab 2024 neu installierte, wasserstofffähige Heizung erneut ausgetauscht werden muss, wenn sie nicht mit Wasserstoff betrieben werden kann. Diese vorläufige Lösung könne zu einer Doppelbelastung für die Verbraucher führen. Des Weiteren würden die „angemessenen Übergangsfristen zur Umstellung“ von den Parteien unterschiedlich interpretiert.
Darüber hinaus sei zu bedenken, dass das GEG zukünftig an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt wird. Diese werde jedoch nur für Kommunen mit über 10.000 Einwohnern erstellt. Dies bedeutet, dass die Austauschpflichten ab 2024 direkt für viele Teile der ländlichen Bevölkerung gelten, wo die finanzielle Belastung beim Heizungstausch besonders hoch ist. Diese Ungewissheiten im GEG erfordern laut BSB Klärung, um Vertrauen zurückzugewinnen und eine erfolgreiche Energiewende zu ermöglichen.
Quelle und weitere Informationen: bsb-ev.de
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Energiesparen: Effiziente Vorbereitung auf den Urlaub

Eine Urlaubsreise ist der perfekte Zeitpunkt, um den Energieverbrauch zu senken. Zu diesem Schluss kommt die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Sie schlägt eine Reihe von Maßnahmen vor, um zuhause Stromfresser aufzudecken und Geld zu sparen. Eine Strategie besteht darin, Geräte nur dann einzuschalten, wenn sie benötigt werden. Ansonsten sollte darauf geachtet werden, dass die Geräte tatsächlich abgeschaltet sind. Denn besonders Computer, Spielekonsolen und andere Unterhaltungselektronik können im Standby-Modus zu einer hohen Stromrechnung beitragen.
Vor dem Urlaub sollte ein Rundgang durch die Räume gemacht werden, um kein Gerät zu übersehen. Einige Geräte, wie zum Beispiel Router, können mehr Strom verbrauchen als ein sparsamer Kühlschrank. Daher sollten sie vom Netz getrennt werden. Darüber hinaus kann es sich lohnen, Kühl- und Gefrierschränke vor dem Urlaub abzutauen, um den Stromverbrauch während der Abwesenheit zu reduzieren.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale neben den genannten Tipps auch Hilfsmittel zur Kontrolle des Energieverbrauchs an. Mit Strommessgeräten und der Zähler-Check-Karte kann der Energieverbrauch erfasst und kontrolliert werden. Bei Fragen oder Unsicherheiten bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale kostenfreie Beratungsgespräche an, die online, telefonisch (0800 – 809 802 400) oder persönlich stattfinden können.
Weitere Informationen & Quelle: verbraucherzentrale-energieberatung.de
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Klimaschutz: Bundesregierung mobilisiert 200 Millionen Euro für urbane Räume

Der Bund stellt 200 Millionen Euro zur Klimaanpassung in urbanen Gebieten bereit. Städte und Gemeinden können noch bis Freitag, 15. September, ihre Projekte zur gezielten Entwicklung und Modernisierung von Park-, Grün- und Freiflächen für das Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ einreichen.
Das Bundesprogramm zielt darauf ab, das städtische Klima zu verbessern und geht bereits in die vierte Runde. Seit 2020 sind aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereits 676 Millionen Euro für mehr Klimaresilienz in Städten und Gemeinden bereitgestellt worden.
Für die Umsetzung des Programm ist das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) verantwortlich. Interessierte Städte und Gemeinden finden alle Voraussetzungen unter bbsr.bund.de/klima-raeume. Über die Förderprojekte wird voraussichtlich ab Dezember im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beraten.
Quelle und weitere Informationen: bmwsb.bund.de/bbsr.bund.de
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Pflege: So trotzt der Rasen der Hitze

Die richtige Bewässerung und der Einsatz trockenheitsresistenter Grassorten sind zentral für die Pflege von Gärten bei steigenden Temperaturen. Darauf weist das Portal „schoener-wohnen.de“ hin. Gartenbesitzer müssen sich demnach nicht mit einer gelb-braunen Wiese abfinden, sondern können mit geeigneten Maßnahmen auch bei Temperaturen über 30 Grad grünen Rasen erhalten.
Durch hohe Temperaturen und wenig Regen kann Rasen seine Farbe verlieren und trocken und strohig wirken. Dies ist eine natürliche Reaktion, um Ressourcen zu sparen. Dennoch ist es möglich, den Rasen wieder in seinen grünen Zustand zu verwandeln. Das Portal empfiehlt unter anderem eine Bewässerung des Rasens frühmorgens oder spätabends mit etwa 15 bis 20 Liter Wasser pro Quadratmeter sowie das Mähen, Düngen und Vertikutieren.
Gartenbesitzer können sich zudem im Vorfeld für trockenheitsresistente Grassorten wie Schwingel-Rasen, Blaugras, Bermuda-Rasen, Zoysia-Rasen oder Schafschwingel entscheiden. Diese Grassorten sind besonders geeignet für extreme Wetterbedingungen. Alternativ können auch Wildblumenwiesen mit trockenheitsliebenden Pflanzen eine Option sein.
Quelle: schoener-wohnen.de
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Immobilien-Teilverkauf: Risiken durch Preisrückgänge

Die anhaltenden Preisrückgänge auf dem Immobilienmarkt bergen erhebliche Risiken für Teilverkäufer von Häusern. Das geht aus einem „spiegel.de“-Artikel hervor, der sich auf eine Studie von Leutner-Consulting bezieht. Demnach könnten Eigentümer bei einem Wertverlust ihrer Immobilie von 10 Prozent nur noch 66 Prozent des ursprünglichen Wertes für ihren Restanteil erzielen. Bei größeren Preisrückgängen von 25 oder gar 40 Prozent reduziert sich der Wert des Restanteils weiter auf 40 beziehungsweise 13 Prozent.
Im Falle eines Teilverkaufs übertragen Eigentümer einen Teil ihrer Immobilie an eine Immobilienfirma, behalten aber gegen Gebühr das Nutzungsrecht für die veräußerten Bereiche. Parallel dazu ermächtigen sie die Immobilienfirma, das Gesamtobjekt spätestens nach ihrem Ableben weiterzuveräußern. Studienautor Bernd Leutner warnt: „Das Verlustpotenzial ist erheblich“. Denn in den Verträgen würden die Anbieter sich den Großteil der zu erzielenden Gewinne sichern.
Zusätzlich zu den erheblichen Wertverlusten haben Teilverkaufsfirmen Schutzmaßnahmen gegen fallende Immobilienpreise in ihren Verträgen festgelegt. Diese Klauseln garantieren ihnen einen Mindestgewinn von bis zu 17 Prozent beim Weiterverkauf der Immobilie. Darüber hinaus können beim Verkauf der Immobilie sogenannte Durchführungsentgelte anfallen. Eigentümer oder ihre Erben könnten laut Leutner bei Vertragsende „eine böse Überraschung“ erleben.
Quelle: spiegel.de
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Wirtschaft: Hubs für mehr Nachhaltigkeit

Durch die Einführung sogenannter Circonomy®-Hubs möchte die Fraunhofer-Gesellschaft die zirkuläre Wirtschaft fördern. Diese Netzwerke, verteilt über ganz Deutschland, zielen darauf ab, systemische und technische Lösungen für die nachhaltige Produktion und den nachhaltigen Konsum zu entwickeln. Sie vereinen Akteure aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verbänden und Gesellschaft zu einem spezifischen Schwerpunkt. Zwei solcher Hubs haben bereits ihre Arbeit aufgenommen: „Stoffkreisläufe im Bausektor“ und „Circular Carbon Technologies CCT“.
Die Hubs sollen das Defizit an Koordination und Vernetzung in der Circular Economy angehen. Durch zielgerichtete und koordinierte Zusammenarbeit in spezifischen Themenbereichen sollen sie den Übergang zur zirkulären Wirtschaft voranbringen. Jeder Hub widmet sich einem spezifischen Themenschwerpunkt und treibt in diesem Bereich das zirkuläre Wirtschaften voran.
Der Hub „Stoffkreisläufe im Bausektor“ konzentriert sich beispielsweise auf die Koordination physischer Entwicklungszentren und den Aufbau eines Umsetzungsnetzwerkes, das die Herausforderungen der Kreislaufführung von Bauprodukten angeht. Im Fokus des „Circular Carbon Technologies CCT“-Hubs steht die Kopplung von Energie- und Rohstoffprozessen.
Quelle und weitere Informationen: umsicht.fraunhofer.de
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Windenergie: Bundeswirtschaftsminister Habeck eröffnet Prüfanlage

Das Kompetenzzentrum Windenergie der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck kürzlich eröffnet. Dort steht eine Anlage, die die immensen Drehmomente, wie sie vor allem in Offshore-Windkraftanlagen auftreten, mit äußerster Präzision messen kann.
Die neuentwickelte „Drehmomentnormalmesseinrichtung“ ist in der Lage, diverse technische Parameter zu messen, die für einen sicheren und effizienten Betrieb von Windenergieanlagen von entscheidender Bedeutung sind.
Die PTB ist ein nationales Metrologieinstitut mit 2.200 Mitarbeitern in Braunschweig und Berlin. Es gewährleistet Messungen in vielen technischen Bereichen, unter anderem in der Windenergie. Ebenso stellt die PTB Prüfverfahren für Transformationstechnologien bereit wie Wärmepumpen, E-Ladesäulen und Photovoltaik.
Quelle und weitere Informationen: ptb.de
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Energiewende: Mieterschutzbund fordert mehr Unterstützung

Die Energiewende im Gebäudesektor kommt voran, jedoch fordert der Mieterschutzbund mehr Unterstützung für Mieter in diesem Kontext. Obwohl die Bundesregierung Förderprogramme für Hauseigentümer zur sozialverträglichen Modernisierung ihrer Heizsysteme präsentiert hat, werden die Bedürfnisse der Mieter nach Ansicht des Mieterschutzbundes nur unzureichend berücksichtigt. Der Austausch von Gas- oder Ölheizungen durch zukunftsfähige Alternativen wie Wärmepumpen, betreffe schließlich nicht nur Hauseigentümer, sondern auch Millionen von Mietern.
Der Vorstand des Mieterschutzbundes, Claus O. Deese, äußert seine Bedenken: „Sicherlich ist die Förderung für die Gebäudeeigentümer wichtig. Es muss jedoch bedacht werden, dass nach der derzeitigen Rechtslage ein großer Anteil der Modernisierungskosten von Mietern getragen wird. Durch zu erwartende Modernisierungsmieterhöhungen werden die Mieten erheblich ansteigen“.
Die erwarteten Mietsteigerungen durch Modernisierung könnten laut Mieterschutzbund besonders in Ballungsgebieten zu einer weiteren Verdrängung von Gering- und Mittelverdienern führen. Mieter hätten Einfluss darauf haben, wie die Immobilien, in denen sie wohnen, modernisiert und beheizt werden. Daher fordert Claus O. Deese, dass bei Mieterhöhungen aufgrund von Heizungsmodernisierungen geprüft wird, ob Eigentümer alle Fördermöglichkeiten vollständig genutzt haben. Falls nicht, sollten sie bei der Berechnung der Modernisierungsmieterhöhung mögliche Fördermaßnahmen gegenrechnen lassen müssen.
Quelle: mieterschutzbund.de
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Upcycling: Alte Möbel in neue Schmuckstücke verwandeln

Die Umwandlung von alten Möbeln in neue Schmuckstücke ein Trend, der auch die Umwelt schont. Beim Upcycling kann Möbeln laut des Blogs „Comfort Works“ zum Beispiel ein frischer Anstrich verpasst werden, sie können einen neuen Bezug bekommen oder es können bestimmte Teile ausgetauscht werden. Für handwerklich Begabte kann es sogar bedeuten, alten Möbel vollständig auseinanderzunehmen und aus den Teilen ein völlig neues Stück zu schaffen.
Mit Upcycling kann alles – von alten Gläsern über unbenutzten Holzleitern bis hin zu defekten Badewannen – in funktionale und einzigartige Gegenstände verwandelt werden. So können ehemalige Konservengläser zu zauberhaften Lichterketten umgestaltet, eine alte Leiter in ein charmantes Regal umgewandelt und eine abgenutzte Badewanne in ein trendiges Sofa umgewandelt werden.
Holzkisten können beispielsweise in rustikale Nachttische umgewandelt werden. Ein alter Kaffeetisch kann zu einer komfortablen Ottomane werden oder alte Möbel können einfach mit einem neuen Anstrich oder neuen Polstern versehen werden. Weitere Tipps zum Upcycling erhalten Interessenten auf blog.comfort-works.com.
Quelle: blog.comfort-works.com
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Wohnen: Mieter favorisieren transparente Wohnkonzepte

Im Fokus vieler Mieter in Deutschland stehen heute die Themen Nachhaltigkeit, zukunftssichere Infrastruktur und Transparenz von Vermietern, besonders hinsichtlich der Nebenkosten. Dies resultiert aus einer kürzlich von der Aareal-Bank in Auftrag gegebenen Studie.
Ein Hauptproblem aus Mietersicht ist die mangelnde Offenheit und Transparenz der Vermieter, besonders im Bereich der Nebenkostenabrechnung. Über die Hälfte (52,5 Prozent) der befragten Mieter fordert mehr Einblick in diese. Darüber hinaus wünscht sich rund ein Viertel der Mieter ein Mitspracherecht bei der Anlage ihrer Mietkaution.
46,5 Prozent der Mieter legen Wert auf eine gute Verbindung zum öffentlichen Nahverkehr und schnelles Internet. Zudem ist für 41,2 Prozent der Mieter ein energieeffizientes Gebäude bei der Wohnungssuche wichtig. Außerdem wäre für 38,3 Prozent ein Reinigungsservice des Vermieters interessant. Rund ein Viertel der Mieter wünscht sich eine Ladesäule für E-Fahrzeuge, bereitgestellt vom Vermieter (22,5 Prozent) oder dem Energieanbieter (23,4 Prozent).
Quelle und weitere Informationen: aareal-bank.com
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Elementarschäden: Zahlreiche bayrischen Hauseigentümer unversichert

Ein Hochwasser verwüstete 2013 verheerend große Bereiche Bayerns, darunter auch den Stadtteil Fischerdorf in Deggendorf, wo das Wasser bis zu vier Meter hoch stieg. Zwei Wochen nach dem Unglück trafen sich mehr als 500 Opfer in der Stadthalle Deggendorf, die meisten aus Fischerdorf. Die Bewohner, immer noch erschöpft von der Katastrophe, teilten erschütternde Geschichten über überflutete Straßen, zerstörte Gebäude und verlorenen Hausrat, erinnert sich Sascha Straub, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bayern.
Zur Zeit der Flut hatten weniger als 20 Prozent der Opfer eine Elementarschadenversicherung, was der damaligen Versicherungsabdeckung in Bayern entsprach. Seitdem hat sich die Zahl auf etwa 41 Prozent erhöht. Das bedeutet aber auch, dass 59 Prozent nicht über eine solche Versicherung haben. Diese Prozentzahl liegt laut der Verbraucherzentrale Bayern unter dem Bundesdurchschnitt, während gleichzeitig die Anzahl schwerer Unwetterereignisse steigt. Sascha Straub weist darauf hin, dass viele Versicherer nun Wohngebäudeversicherungen nur noch mit Elementarschutz für Neuverträge anbieten werden und dass Neubauten in Überschwemmungsgebieten in der Zukunft möglicherweise nicht mehr versicherbar sein könnten.
Eigentümer, die eine Elementarschadenversicherung benötigen oder spezielle Fragen zum Thema haben, können sich von den Mitarbeitern der Verbraucherzentrale beraten lassen. Sie helfen bei der Ermittlung des individuellen Versicherungsbedarfs, überprüfen bestehende Versicherungspolicen und unterstützen bei der Kündigung bestehender Policen. Weitere Informationen sind auf der Webseite der Verbraucherzentrale Bayern und im kostenlosen E-Book „Unwetter Gebäude-Check“ zu finden.verbraucherzentrale-bayern.de
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Energiewende: BMWK informiert

Anlagen von Bürgerenergiegesellschaften erhalten ohne Ausschreibungsverfahren eine Vergütung für die Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz. Darüber hinaus können Zuschüsse von bis zu 200.000 Euro für die Planung von Windenergieanlagen in Anspruch genommen werden. Darauf weist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in der Broschüre „Erneuerbare Energien für Ihr Zuhause. Nutzen Sie Sonne, Wind oder Erdwärme – jeder Beitrag zählt!“ hin.
Mit Photovoltaik-Module auf dem Balkon oder dem Dach oder der Nutzung von Wärmepumpen könnten Eigentümer zur Energiewende beitragen. Das BMWK empfiehlt vorab, eine Energieberatung der Verbraucherzentralen in Anspruch zu nehmen. Dort können Fragen geklärt und Fördermöglichkeiten besprochen werden.
Mieter könnten etwas für den Klimaschutz tun, indem sie einen Ökostromtarif wählen. Dabei sollten sie darauf achten, dass dieser entweder mit „Grüner Strom“ oder „ok-power“ gelabelt ist. Weitere Informationen zur Energiewende erhalten Interessenten auf energiewechsel.de.
Quelle: energiewechsel.de
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Urteil: Immobilie eines Dritten bleibt im Zuge von Vereinsverbot unberührt

Gehört eine Immobilie einem Dritten und wird sie zur Förderung verfassungswidriger Bestrebungen eines Vereins verwendet, kann sie nur bei nachweislich vorsätzlichem Handeln des Dritten beschlagnahmt und eingezogen werden. Insbesondere muss der Dritte die Absicht haben, durch die Überlassung seiner Immobilie an den Verein dessen verbotene Aktivitäten zu unterstützen. Das entschied kürzlich das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 6 C 5.21).
Im Fokus des Falles stand eine Klägerin, deren Grundstück beim Verbot eines Vereins vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, beschlagnahmt und zugunsten des Freistaats Bayern eingezogen wurde. Die Klägerin wehrte sich gegen diese Maßnahme. Sie war der Meinung, sie habe das Grundstück ohne Wissen über die Vereinseigenschaft und die verfassungswidrigen Absichten des „Freien Netzes Süd“ überlassen.
Das Bundesverwaltungsgericht kam ebenfalls zur Auffassung, dass der Klägerin dieses Wissen fehlte, und wies daher die Revision des Freistaats Bayern zurück. Bei vorsätzlichem Handeln hätte sie von der verbotswürdigen Tätigkeit des Vereins wissen und den Mitgliedern dennoch die Immobilie überlassen haben. Da dies nicht der Fall gewesen sei, urteilte das Bundesverwaltungsgerichts zugunsten der Klägerin.
Quelle: bverwg.de/AZ: BVerwG 6 C 5.21
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Gärtnern: Schritte zu mehr Nachhaltigkeit

Ein nachhaltiger Garten ist keine Herkulesaufgabe. So gibt es laut des Portals „brigitte.de“ einfache Strategien, mit denen Gartenliebhaber ihre persönliche grüne Oase umweltbewusst gestalten können. Einer dieser Strategien ist es, das Wasser bewusst zu nutzen. Anstatt aufwendig gereinigtes Leitungswasser zu verschwenden, könne die Nutzung von Regenwasser aus einer Regentonne eine nachhaltige Alternative darstellen. Diese Methode kann besonders in trockenen Zeiten eine effiziente Lösung für die Gartenbewässerung sein. Des Weiteren sollten Gartenliebhaber torffreie Blumenerde verwenden. Grund dafür ist, dass die Gewinnung von Torf das Ökosystem stark belastet und erhebliche Mengen CO2 freisetzt. Torffreie Blumenerde stelle somit eine umweltfreundlichere Alternative dar.
Eine weitere empfehlenswerte Methode für einen nachhaltigen Garten ist der Einsatz heimischer Pflanzen. Sie sind in der Regel widerstandsfähiger gegen Trockenheit und Krankheiten als exotische Pflanzen. Darüber hinaus stärken sie die lokale Biodiversität. Wer beim Pflanzenkauf auf biologischen Anbau setzt und das Prinzip der Mischkultur im Gemüsegarten anwendet, fördert die Pflanzengesundheit und hält Schädlinge fern. Zudem sollten Gartenliebhaber die Fruchtfolge beachten, um den Boden optimal zu nutzen und die Fruchtbarkeit zu erhalten.
Wildbienen, Vögel und Regenwürmer sind natürliche Schädlingsbekämpfer und tragen zur Artenvielfalt bei. Daher sollten sie nach Möglichkeit angelockt werden, zum Beispiel mit einer Wildblumenwiese oder Nistkästen. Auch bei der Möbelwahl können Gartenbesitzer im Hinblick auf dem Umweltschutz etwas tun, wenn sie auf solche aus heimischen Hölzern setzen und Kunststoffprodukte vermeiden.
Quelle und weitere Tipps: brigitte.de
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Fiktion: Studie zu den sichersten Orten in Deutschland

Im Falle einer hypothetischen Zombie-Apokalypse ist der Eifelkreis Bitburg-Prüm laut einer Studie des Portals „rentola.de“ der sicherste Ort in Deutschland. Er punktet zum Beispiel mit der Anzahl seiner Vorräte wie Nahrung, Treibstoff und Medizin. Auf Platz 2 und 3 der sichersten Orte in Deutschland landen der Landkreis Freyung-Grafenau sowie der Landkreis Vulkaneifel. Die Landkreise können mit einer hohen Sicherheit bzw. mit vielen Vorräten überzeugen.
Im Gegensatz dazu Augsburg, Aachen und Gelsenkirchen Schwächen und landen auf den letzten Plätzen. Die Studie identifiziert insbesondere Gelsenkirchen und Aachen als riskante Gebiete. Diese Regionen weisen niedrige Werte in den Kategorien Verstecke, Vulnerabilität und Sicherheit auf. In Nordrhein-Westfalen liegen mit gleich mehrere der zehn am schlechtesten bewerteten Städte.
Die Studie wurde vom Unternehmen Rentola durchgeführt, das den Kontakt zwischen Vermietern und Mietern vereinfachen und ihnen dabei helfen möchte, das perfekte Mietobjekt oder den idealen Mieter zu finden. Bewertet wurden die Bereiche „Verletzlichkeit“, „Vorräte“, „Sicherheit“, „Verstecke“ und „Mobilität“. Die Studie „Die besten & schlechtesten Orte in Deutschland zum Überleben einer Zombie-Apokalypse“ ist abrufbar unter rentola.de.
Quelle und weitere Informationen: rentola.de
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