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Mietpreisbremse: Verlängerung bis Ende 2029


Die Mietpreisbremse in Deutschland wird bis Ende 2029 verlängert und als Maßnahme zur Begrenzung der Mietkosten an angespannten Wohnungsmärkten beibehalten. Die Regelung sieht vor, dass Mieten bei Neuvermietungen maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Trotz der Verlängerung der Mietpreisbremse äußern Verbände der Immobilienwirtschaft Kritik. Sie befürchten, dass die kontinuierliche Regulierung der Mieten neue Investitionen im Wohnungsbau hemmen könnte. Insbesondere warnen sie vor potenziellen negativen Auswirkungen auf die Bauwirtschaft, sollten zusätzliche Verschärfungen der Mietpreisbremse eingeführt werden. Die Kritik stützt sich auf die Ansicht, dass die Mietpreisbremse in ihrer aktuellen Form den Wohnungsbau nicht ausreichend fördere und die dringend benötigten Anreize für den Neubau von Wohnraum fehlten. Eine effektive Lösung erfordere verbesserte Genehmigungsverfahren und die Bereitstellung von ausreichend Bauland, um den Wohnungsmarkt nachhaltig zu beleben. © immonewsfeed


Bauwesen: Innovative Häuser aus dem 3D-Drucker


Der Einsatz von 3D-Druckern in der Baubranche bietet innovative Möglichkeiten, Häuser zu bauen. Die Technologie erlaubt es, Bauwerke schnell und kostengünstig zu errichten, indem Beton in präzisen Schichten gedruckt wird. Die Vorteile umfassen nicht nur die Zeit- und Kostenersparnis, sondern auch gestalterische Freiheiten, die im traditionellen Bau nicht ohne Weiteres umsetzbar wären. Der 3D-Druck ermöglicht es, individuelle und komplexe Strukturen effizient zu realisieren. Ein wesentlicher Vorteil ist die Materialersparnis, da nur die wirklich benötigte Menge an Baumaterial verwendet wird. Darüber hinaus werden durch den 3D-Druck weniger Arbeitskräfte vor Ort benötigt, was die Baukosten weiter senken kann. Trotz dieser Vorteile befindet sich die Technologie noch in einer frühen Entwicklungsphase und wird aktuell vor allem in Pilotprojekten getestet. Die ökologischen Aspekte des 3D-Drucks sind ebenfalls bedeutend, da die Technologie das Potenzial hat, den CO₂-Fußabdruck von Bauprojekten zu reduzieren. Forschungen zielen noch darauf ab, den Zementgehalt beim 3D-Druck zu minimieren und alternative, nachhaltigere Materialien zu entwickeln. Auch wenn komplette Häuser aus dem Drucker momentan noch selten sind, wird die Technologie bereits erfolgreich für spezielle Bauelemente eingesetzt und könnte zukünftig eine wichtige Rolle beim Städtebau spielen. © immonewsfeed


Preissenkungen: Wechsel bei Strom und Gas kann sich lohnen


Zum Jahreswechsel senken viele Anbieter in der Grundversorgung ihre Strom- und Gaspreise. Besonders bei Strom profitieren die meisten Haushalte von einer Entlastung. Trotzdem zeigt eine Analyse von Verivox, dass der Wechsel zu einem anderen Anbieter häufig immer noch günstiger ist, da die Grundversorgung in der Regel teurer bleibt als alternative Angebote. Verivox berichtet, dass 280 Anbieter die Strompreise um durchschnittlich 10 Prozent senken. Dies betrifft etwa 1,8 Millionen Haushalte und führt zu einer jährlichen Ersparnis von rund 189 Euro bei einem durchschnittlichen Verbrauch. Doch 47 Anbieter erhöhen ihre Preise um etwa 8 Prozent, was zirka 116 Euro Mehrkosten pro Jahr für etwa 300.000 Haushalte bedeutet. Bei Gas sinken die Preise bei 211 Anbietern um durchschnittlich 12 Prozent, während 64 Anbieter eine Erhöhung um 18 Prozent vornehmen. Trotz der Preissenkungen bleibt der Preis in der Grundversorgung hoch. Die Kosten für eine Kilowattstunde Gas und Strom seien deutlich niedriger, wenn Kunden einen Vertrag mit dem günstigsten Strom- oder Gasanbieter abschließen. Verbraucher sollten daher regelmäßig die Angebote anderer Anbieter prüfen, da ein Wechsel in den meisten Fällen eine große Ersparnis bringt. Obwohl die Preise in der Grundversorgung sinken, bleibt der Wechsel zu alternativen Anbietern oft der lukrativere Weg. © immonewsfeed


Miete: Erhöhung wegen schönem Garten nicht zwangsläufig gerechtfertigt


Einfache Gartenanlagen wie Rasenflächen, Pflanzenbeete und ein Gartenhaus gelten nicht als „aufwändig gestaltetes Wohnumfeld“. Daher kann für dafür keine Mieterhöhung verlangt werden. Das hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden (AZ: 105 C 226/23). Im vorliegenden Fall wollte eine Vermieterin die Mieter erhöhen. Sie war der Meinung war, dass die Gartenanlage auf dem Grundstück aufwändig gestaltet sei. Diese Meinung teilte die Mieterin nicht. Der Fall landete vor Gericht. Die Richter stellten klar, dass ein Wohnumfeld nur dann als aufwändig gestaltet gilt, wenn es über das übliche Maß hinausgeht und einen besonderen gärtnerischen oder architektonischen Aufwand aufweist. Das einfache Vorhandensein von bepflanzten Bereichen und einem Gartenhaus genügt nicht, um diese Kriterien zu erfüllen. Die Entscheidung verdeutlicht, dass der Begriff des „aufwändig gestalteten Wohnumfelds“ hohe Anforderungen stellt. Reine Kosten- und Arbeitsaufwände für Standard-Gartenanlagen sind für eine Mieterhöhung aufgrund eines aufwändig gestalteten Wohnumfelds nicht ausreichend. © immonewsfeed


Badezimmer: Funktionalität trifft auf Design


Das Badezimmer verwandelt sich immer mehr in einen persönlichen Rückzugsort, der nach einem stressigen Tag Entspannung bietet. Die Möbel dort müssen daher sowohl funktional als auch ästhetisch ansprechend sind. „Gefragt ist vor allem eine immer wohnlichere Gestaltung“, so der Geschäftsführer der Verbände der deutschen Möbelindustrie Jan Kurth. Die Verwendung natürlicher Materialien wie Holz erhöht nicht nur die Wohnlichkeit, sondern verbessert auch das Raumklima. Moderne Badezimmermöbel kombinieren elegante Holzdekore mit Hochglanz- oder Mattlackoberflächen. Großformatige Steinfliesen am Boden strahlen ebenfalls Natürlichkeit aus. Aktuell im Trend liegen dunkle Farben und minimalistisches Design, die für Eleganz stehen. Noch luxuriöser wirken schwarze oder anthrazitfarbene Möbel, die mit edlen Metallakzenten kombiniert werden. Innovative Lagerlösungen wie drehbare Hochschränke maximieren den Stauraum und tragen ebenfalls zur Ästhetik bei. © immonewsfeed


Wohnen: Präferenzen ändern sich maßgeblich


Die Wohnpräferenzen in Deutschland verändern sich maßgeblich. Die Gründe dafür sind der demografische Wandel, steigende Wohnkosten und ein gestiegenes Umweltbewusstsein. Diese Ergebnisse gehen aus einer Studienreihe der Baufi24 Baufinanzierungs GmbH in Kooperation mit der Technischen Universität Darmstadt hervor. In der Studienreihe wird auch deutlich, dass der Wohnimmobilienmarkt – zu 78 Prozent von privaten Haushalten getragen – vor einem tiefgreifenden Strukturwandel steht. In der Studienreihe wird darüber hinaus die Wichtigkeit von flexiblen Wohnkonzepten betont, die sich an veränderliche Lebensphasen anpassen können. Außerdem wird deutlich, dass eine effizientere Nutzung vorhandener Wohnflächen einer weiteren Neubautätigkeit vorzuziehen ist. Des Weiteren wird eine stärkere Beteiligung von kleinen und mittelständischen Unternehmen aus der Baubranche sichtbar, die insbesondere von lokalen Investitionen in den Gebäudebestand und soziale Infrastruktur profitieren. Ein weiterer Schwerpunkt der Studie liegt auf der ökologischen Sanierung bestehender Wohnungen. Trotz hoher Bereitschaft der Deutschen, in nachhaltige Technologien zu investieren, zeigen sich finanzielle Hürden, insbesondere durch das geplante Verbot von Öl- und Gasheizungen. Baufi24 hat Handlungsempfehlungen für die Politik, die Immobilienwirtschaft sowie für Privatpersonen herausgegeben. Die Politik müsse unter anderem dafür sorgen, dass Klimaschutz im Wohnen bezahlbar sei. Die Immobilienwirtschaft soll unter anderem neue Betreiberkonzepte schaffen, um die steigende Nachfrage nach flexiblen und innovativen Wohnkonzepten zu decken. Privatpersonen sollten durch Smart-Home-Technologien für Kosteneinsparungen sorgen. © immonewsfeed


Hausbau: Sicherheit durch präzisen Zahlungsplan


Private Bauherren, die mit Schlüsselfertiganbietern arbeiten, profitieren seit 2018 vom Verbraucherbauvertrag. Dieser verstärkt ihren Schutz vor finanziellen Einbußen bei einer möglichen Insolvenz des Bauunternehmens, auch im Hinblick auf Abschlagszahlungen. Denn diese werden in einem Zahlungsplan festgehalten, der im Idealfall ein zentraler Bestandteil des Verbrauchervertrags ist. Laut Verband Privater Bauherren ist es entscheidend, dass jeder Zahlungsplan individuell ausgehandelt und in der Baubeschreibung genau spezifiziert wird. So werden die Abschlagszahlungen an tatsächlich fertiggestellte Bauabschnitte geknüpft. Das schützt den Bauherren vor vorzeitigen, hohen Zahlungen für unvollendete Arbeiten schützt. Vorsicht ist bei Vertragsangeboten geboten, die hohe Anzahlungen oder Vorkasse fordern, ohne dass entsprechende Bauleistungen erbracht wurden. Ein korrekter Zahlungsplan sollte immer eine Sicherheitsleistung beinhalten, die der Unternehmer stellt. Bauherren sollten den Vertrag und den Zahlungsplan vor Unterschrift laut VPB von einem unabhängigen Sachverständigen überprüfen lassen. So können sie sicherzustellen, dass die Zahlungen den Baufortschritten angemessen sind. © immonewsfeed


Wärmeschutzverglasung: Verbesserung der Energieeffizienz möglich


Wärmeschutzverglasungen spielen eine entscheidende Rolle für die Energieeffizienz von Gebäuden. Sie verhindern, dass Wärme durch Fensterflächen nach außen entweicht. Dadurch lassen sich Heizkosten signifikant zu reduzieren. Besonders in der kalten Jahreszeit, in der Heizenergie durch alte Fenster verloren gehen kann, bietet der Austausch hin zu modernen Doppel- oder Dreifachverglasungen eine effektive Lösung zur Energieeinsparung. Für Gebäudeeigentümer, die in die Jahre gekommene Immobilien besitzen, empfiehlt sich die Modernisierung der Fenster. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn diese älter als zwanzig Jahre sind. Moderne Fenster mit Zweifach- oder Dreifachisolierung bieten nicht nur eine verbesserte Wärmeisolation, sondern auch eine optimale Lichttransmission. Spezielle Beschichtungen reflektieren die Infrarot-Wärmestrahlung, wodurch die Wärme effektiv im Raum gehalten wird und somit Heizkosten weiter gespart werden können. Ein weiterer bedeutender Vorteil moderner Verglasungen ist die gesteigerte Wohnqualität. Durch höhere Oberflächentemperaturen der inneren Scheiben wird eine größere Behaglichkeit nahe den Fenstern erreicht. Dreifachverglaste Fenster, die früher hauptsächlich in Passiv- und Niedrigenergiehäusern verwendet wurden, gewinnen daher zunehmend an Bedeutung in der Altbausanierung. Eigentümer, die über den Fensteraustausch nachdenken, sollten sich zunächst über staatliche Zuschüsse für den Modernisierungsprozess informieren. Danach können sie sich auch von Fachhändlern vor Ort beraten lassen. © immonewsfeed


Markisen: Dürfen sie ohne Weiteres montiert werden?


Ein Mieter wollte auf seinem Balkon eine Markise anbringen und fragte seinen Vermieter um Erlaubnis. Dieser verweigerte ihm dies allerdings, da er optische Beeinträchtigungen des Gebäudes befürchtete. Der Fall landete schließlich vor dem Amtsgericht München (AZ: 411 C 4836/13). Dieses entschied, dass der Vermieter die Zustimmung zur Montage nicht verweigern darf. Das Interesse des Mieters, sich vor Sonnenstrahlung zu schützen, sei wichtiger sei als die vom Vermieter befürchtete optische Beeinträchtigung. Ein anderslautendes Urteil erging vom Amtsgericht Köln im Fall eines Mieters, der eine Markise auf der Terrasse einer modern gestalteten Wohnanlage anbringen wollte. Hier überwogen die Interessen des Vermieters, da die Markise aufgrund der puristischen Architektur und der Sichtbarkeit in einem offenen Innenhof als störend angesehen wurde. In diesem Fall wurde dem Mieter zugemutet, alternative Sonnenschutzmethoden wie Sonnenschirme oder einen mobilen Pavillon zu nutzen (AZ: 201 C 62/17). Diese Urteile zeigen, dass die Entscheidung über die Zulässigkeit der Markisenmontage von den spezifischen Umständen des Einzelfalls abhängt, einschließlich des Gebäudetyps und der Lage der Wohnung. Mieter sollten stets eine schriftliche Zustimmung des Vermieters einholen und idealerweise eine Fachfirma mit der Montage beauftragen, um Beschädigungen zu vermeiden und ihre Rechte zu sichern. © immonewsfeed


Heimkino: Ein besonderes Erlebnis fürs Zuhause


Der Traum eines jeden Filmfans ist ein optimiertes Heimkinoerlebnis. Für den vollen Genuss sind hochwertige Fernseher oder Projektoren und erstklassige Lautsprecher unerlässlich. Diese bieten nicht nur scharfe und kontrastreiche Bilder, sondern auch einen Klang, der mitten ins Filmgeschehen zieht. Es sollten Technologien gewählt werden, die die Seh- und Hörgewohnheiten unterstützen und das Beste aus den Filmen herausholen. Die Platzierung des Fernsehers und der Lautsprecher spielt eine zentrale Rolle. Filmfans sollten darauf achten, dass der Fernseher aus allen Blickwinkeln gut sichtbar ist und der Sound gleichmäßig im Raum verteilt wird. Die richtige Kalibrierung des Displays kann die Bildqualität signifikant verbessern. Wer dies nicht selbst vornehmen möchte, kann Experten für die Kalibrierung engagieren. Direktes Sonnenlicht auf dem Bildschirm sollte vermieden werden. Zudem ist eine neutrale Umgebung wichtig, die die visuelle Wahrnehmung nicht stört. Durch eine durchdachte Einrichtung kann die Atmosphäre im Heimkino deutlich gesteigert werden. © immonewsfeed


Energie: Höhere Kosten ab 2027 fürs Heizen


Die Heizkosten in Deutschland werden ab 2027 erheblich steigen. Das geht aus einer Studie des Münchner Forschungsinstituts für Wärmeschutz hervor. In dieser wird deutlich, dass die Einführung des EU-Emissionshandels im Gebäudesektor die Kosten für fossile Brennstoffe wie Öl und Gas deutlich erhöhen wird. Ziel der Maßnahme ist es, den Übergang zu umweltfreundlicheren Heiztechnologien zu beschleunigen und den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Laut Studie werden die höchsten Kostensteigerungen Eigentümer und Mieter von Gebäuden mit schlechter Energieeffizienz treffen. Für Wohnungen der Effizienzklasse G könnten sich die jährlichen Zusatzkosten für eine Gasheizung auf zirka 750 Euro und für eine Ölheizung auf bis 1.000 Euro belaufen. Die Studienautoren betonen, dass die Kosten für effizientere Gebäude deutlich geringer sein werden, was den finanziellen Anreiz für energetische Sanierungen verstärkt. Experten raten Eigentümern zur Investition in energetische Sanierungen, um den kommenden Kostenanstieg zu mindern. Gleichzeitig fordern Verbände wie der Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG) verstärkte staatliche Unterstützungen, um die hohen Sanierungskosten zu stemmen. Die bevorstehende Preissteigerung wird als potenziell soziales Problem gesehen, das Wohnen in Deutschland signifikant verteuern könnte. © immonewsfeed


Bauvertrag: Sonderwünsche sollten präzise formuliert werden


Auch im Schlüsselfertigbau ist es möglich, individuelle Anpassungen wie spezielle Bodenbeläge oder zusätzliche Badezimmer vorzunehmen. Ein Beispiel dafür ist der Wunsch nach einem speziellen Leerrohr für eine PV-Anlage. Sonderwünsche im Bauvertrag sollten allerdings präzise formuliert werden, um spätere rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Darauf weist der Verband Privater Bauherren hin. Im aktuellen Fall wurde die Baubeschreibung um einen Sonderwunsch des Bauherren ergänzt. Dieser lautete: „Liefern und Einbauen eines Leerrohrs EN 40 im Schacht von KG bis DG gemäß Baubeschreibung ohne Leerdose inkl. Zugdraht. Das Einziehen der Leitungen erfolgt in Eigenleistung.“ Allerdings endete das Leerrohr nicht wie erwartet unter den Dachziegeln, sondern im Dachgeschoss. Doch hat der Bauherr das Recht darauf, dass das Leerrohr bis unter die Dachhaut eingebaut wird? Oder hat die Baufirma sich exakt an die Baubeschreibung gehalten? Das sind Unklarheiten, die nun Juristen klären müssen. Der Leiter des VPB-Regionalbüros Stuttgart Andreas Garscha betont, dass ungenaue Formulierungen oft zu Streitigkeiten führen. Bauherren sollten daher unabhängige Sachverständige hinzuziehen, besonders bei der Formulierung von Sonderwünschen im Bauvertrag. © immonewsfeed


Heizen: Forscher testen Propanwärmepumpen


Um herkömmliche Gas- und Ölheizungen in Mehrfamilienhäusern zu ersetzen, entwickeln Mitarbeiter des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE neue Wärmepumpensysteme unter Verwendung von Propan (R290). Diese Entwicklungen zielen darauf ab, nachhaltigere und effizientere Heizlösungen zu implementieren, die den vielfältigen Anforderungen des deutschen Wohnbaubestands entsprechen. In diesem Projekt arbeitet das Fraunhofer ISE mit einem Konsortium von zwanzig Firmen aus der Heizungsbranche zusammen, um den direkten Austausch fossiler Heizungen durch Propan-Wärmepumpen zu erproben. Diese sind besonders für kleinere Wohnungen konzipiert, die wenig Umbauaufwand erfordern. Die Demonstratoren zeigen, dass die Wärmepumpen auch in unterschiedlichen Heizlastbereichen von Gebäuden effizient arbeiten können. Das unterstreicht die Vielseitigkeit dieser Technologie. Die Forschenden wollen auch weiterhin innovative Lösungen für die Energieeffizienz und den Einsatz nachhaltiger Technologien im Wohnungsbau vorantreiben. Erste Ergebnisse und weitere Tests, die im Außentestfeld des Instituts durchgeführt werden, sollen wertvolle Einblicke in die Sicherheit und Effizienz von Propanwärmepumpen bieten und damit zukünftige Richtlinien und Implementierungen beeinflussen. © immonewsfeed


Steuern: Ermäßigung erst nach vollständiger Zahlung


Steuerermäßigungen für energetische Sanierungen wie den Einbau moderner Heizsysteme werden erst mit der vollständigen Bezahlung der Rechnung wirksam. Diese Entscheidung betrifft Eigentümer, die ihre Heizanlagen modernisieren und steuerliche Vorteile erwarten. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs hervor (IX R 31/23). Im vorliegenden Fall hatten Kläger ihre Heizung durch einen neuen Gasbrennwertheizkessel im Wert von 8.000 ersetzt. Die Kosten dafür beglichen sie in monatlichen Raten von 200 Euro. Seit März 2021 hatte das Ehepaar 2.000 Euro bezahlt. Die Kosten für 2021 wollte mit der nächsten Einkommensteuererklärung nun steuerlich gelten machen. Die Steuerermäßigung wurde vom Finanzamt jedoch abgelehnt. Sie kann erst erfolgen, wenn die letzte Rate bezahlt ist. Dies war beim Ehepaar erst 2024 der Fall. Die Regelung unterstreicht die Bedeutung der vollständigen Zahlung vor der Inanspruchnahme von Steuerermäßigung. Sie veranschaulicht auch, dass steuerliche Anreize zwar vorhanden sind, aber ihre Auswirkungen verzögert auftreten können, abhängig von der Zahlungsweise der Steuerpflichtigen. Eigentümer sollten dies bei ihrer Finanzplanung berücksichtigen. © immonewsfeed


Kleiderschrank: Die Wahl des passenden Objekts


Ein passender Kleiderschrank sollte nicht nur funktional sein, sondern auch optisch in den Raum passen. Oft stehen Menschen jedoch vor der Herausforderung, den richtigen Kleiderschrank für ihre Bedürfnisse zu finden. Dabei hilft die erste Entscheidung: Soll es sich um einen freistehenden oder einen eingebauten Kleiderschrank handeln? Freistehende Schränke sind in Möbelgeschäften erhältlich und in verschiedenen Standardgrößen und Designs verfügbar. Maßgeschneiderte Einbauschränke müssen hingegen zwar erst angefertigt werden, bieten jedoch eine individuelle Lösung, passen perfekt in den Raum und nutzen den verfügbaren Platz optimal aus. Ein weiterer wichtiger Punkt bei der Wahl des Kleiderschranks ist der Standort. Klassischerweise findet der Kleiderschrank seinen Platz im Schlafzimmer. Doch auch als Raumteiler zwischen Schlaf- und Ankleidebereich oder unter Dachschrägen und Treppen kann ein Kleiderschrank seine Funktion perfekt erfüllen. Gerade in kleinen Wohnungen oder bei speziellen Raumgegebenheiten kann der Schrank so geschickt platziert werden, dass der Raum optimal genutzt wird, ohne überladen zu wirken. Neben der äußeren Optik ist auch die Innenausstattung entscheidend für den perfekten Kleiderschrank. Kleiderstangen, Regalböden und Schubladen lassen sich nach individuellen Bedürfnissen zusammenstellen. Wer viele Jacken und Mäntel besitzt, benötigt möglicherweise mehr Hängemöglichkeiten, während andere mehr Regalböden bevorzugen. Ein gut geplanter Kleiderschrank erleichtert den Alltag, da Kleidung und Accessoires schnell griffbereit sind. © immonewsfeed


Studie: Hebelwirkung durch Städtebauförderung


Durch Mittel zur Städtebauförderung kann eine bemerkenswerte Hebelwirkung in Gang gebracht werden: Eine Million Euro an Fördermitteln löst Investitionen von etwa 6,9 Millionen Euro aus. Diese Zahlen gehen aus einer Studie hervor, die das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung in Auftrag gegeben hat. Außerdem geht aus der Studie hervor, dass durch die Förderung nicht nur die lokale und regionale Wirtschaft unterstützt wird, sondern auch klimarelevante Projekte vorangetrieben werden. Demnach sind etwa ein Drittel der durch die Städtebauförderung finanzierten Projekte klimabezogen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Maßnahmen zur Verbesserung von Grünflächen, der Entwässerung sowie der städtischen Infrastruktur, die dazu beitragen, die Städte an den Klimawandel anzupassen und ökologisch zu gestalten. Die Fördermittel ermöglichen es, städtische Räume nachhaltiger und lebenswerter zu machen, was die Attraktivität und Funktionalität der Städte langfristig erhöht. In der Studie werden auch die wirtschaftlichen Vorteile der Städtebauförderung hervorgehoben. Rund 71 Prozent der Fördergelder fließen direkt in lokale und regionale Unternehmen, was die Bau- und Dienstleistungssektoren stärkt. © immonewsfeed


Herbst: Dach vor Wetterextremen schützen


Im Herbst und zu anderen Jahreszeiten ist es insbesondere nach Stürmen, Stark- oder Dauerregen wichtig, Dachziegel auf Verschiebungen oder Schäden zu kontrollieren. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Dipl.-Ing. Marc Ellinger vom VPB empfiehlt aber, nicht nur die Dachziegel, sondern auch Dachrinnen und Fallrohre regelmäßig zu inspizieren und zu warten, um Fassadenschäden durch unkontrollierten Wasserablauf zu verhindern. Durch die Überprüfungen können kostspielige Wasserschäden vermieden werden. Bei Flachdächern müssen große Wassermengen – wie zum Beispiel durch Starkregen – besonders schnell ableiten, um eine Überlastung der Dachkonstruktion zu verhindern. Flachdächer sollten auch einen Notüberlauf haben, der bei starken Regenfällen eine angemessene Entwässerung gewährleistet. Gründächer benötigen zudem Schutzmaßnahmen wie Siebe für ihre Entwässerungssysteme, damit es nicht durch Verstopfungen durch Pflanzenteile kommt. Letztlich sollten Immobilieneigentümer laut VPB überlegen, Regenwasser für die Gartenbewässerung oder die Nutzung im zu Haus sammeln. Dazu sind Regentonnen oder spezielle Systeme erforderlich. Der VPB rät, sich bei der Planung solcher Systeme sachkundige Beratung einzuholen. So kann sichergestellt werden, dass alle baulichen und rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. © immonewsfeed


Heizungswartung: Das ist zu beachten


Der Verband Privater Bauherren (VPB) empfiehlt Immobilieneigentümern, ihre Heizungsanlage rechtzeitig vor Beginn der kalten Jahreszeit warten zu lassen. Laut dem Gebäudeenergiegesetz ist eine regelmäßige Wartung Pflicht. Doch wie oft diese erfolgen muss, bleibt unbestimmt. Eine jährliche Heizungswartung sei dennoch ratsam. Denn sie ist nicht nur für die Energieeffizienz der Anlage wichtig, sondern oft auch Voraussetzung für Garantieleistungen des Herstellers. Eine fachgerechte Heizungswartung umfasst mehrere Schritte, darunter die Sichtprüfung und den Austausch von Verschleißteilen, die Reinigung der Brenner sowie die Überprüfung der Abgaswerte und des Wasserdrucks. Je nach Heizsystem – ob Öl, Gas, Pellets oder Wärmepumpe – sind zusätzliche, spezifische Prüfungen erforderlich. Wer sichergehen möchte, dass die Anlage sicher und emissionsarm arbeitet, sollte die Wartung einem qualifizierten Fachbetrieb überlassen. Viele Fachbetriebe bieten Wartungsverträge an, die die regelmäßige Instandhaltung der Heizungsanlage sicherstellen. Eigentümer sollten darauf achten, dass der Vertrag nicht nur die genauen Wartungsleistungen und Intervalle, sondern auch die Kosten und Haftungsregelungen klar festlegt. Eine solche Vereinbarung schützt im Fall von Ausfällen oder Schäden, die durch mangelhafte Wartung entstehen könnten. © immonewsfeed


Grundsteuer: Bewertung laut Gericht nicht zu beanstanden


Das Finanzgericht Köln hat kürzlich eine Musterklage gegen die neue Grundsteuerbewertung gemäß des Bundesmodells abgelehnt. Im vorliegenden Fall stand eine Eigentumswohnung im Fokus, deren Grundsteuerwert anhand eines Bodenrichtwerts von 2.280 Euro festgesetzt worden war. Die Kläger argumentierten, dass die neue Bewertung nach dem Bundesmodell verfassungswidrig sei, da sie zu einer wesentlichen Erhöhung des Grundsteuerbetrags führe. Zudem wurde für eine weitere Wohnung der Kläger in – ihrer Meinung nach – besserer Lage nur ein Bodenrichtwert von 530 Euro angesetzt. Das Finanzgericht Köln befand jedoch, dass die angewandten Bewertungsvorschriften keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegen. Die Richter wiesen darauf hin, dass die Bewertung innerhalb eines objektivierten Rahmens erfolgt und typisierte Verfahren aufgrund der Masse der Bewertungen zulässig sind. Sie betonten auch, dass Bodenrichtwerte eine bewährte Methode zur Wertfindung in verschiedenen steuerrechtlichen Kontexten darstellen. Die Entscheidung unterstreicht die Herausforderungen bei der Umsetzung der neuen Grundsteuerregelungen und die Bedeutung einer präzisen, fairen Bewertung. Der Senat ließ eine Revision zu. Das bedeutet, dass der Bundesfinanzhof letztlich entscheiden wird. © immonewsfeed


Arbeitszimmer: Steuerliche Vorteile und flexible Nutzungsmöglichkeiten


Beim Planen eines Hauses ist die Integration eines Arbeitszimmers eine sinnvolle Überlegung, nicht nur wegen des zunehmenden Trends zum Home-Office, sondern auch wegen potenzieller steuerlicher Vorteile. Ein gut durchdachtes Arbeitszimmer erhöht die Funktionalität des Hauses und kann langfristig zur Wertsteigerung beitragen. Angesichts der digitalen Arbeitswelt kann so ein Raum vielseitig genutzt und an veränderte Bedürfnisse angepasst werden. Wird ein Arbeitszimmer eingeplant, sollten verschiedene Faktoren berücksichtiget werden wie die Größe, die Lage im Haus und die Nähe zu einem Gäste-WC. So lassen sich sowohl die Arbeitsatmosphäre als auch die Privatsphäre optimieren. Die Ausstattung mit ausreichend Tageslicht, einer adäquaten Anzahl an Steckdosen und eventuell zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen wie abschließbaren Türen, sind ebenfalls wichtige Aspekte. In der Bauphase können sie einfacher und kostengünstiger realisiert werden. Steuerlich kann ein Arbeitszimmer unter bestimmten Bedingungen abgesetzt werden, was finanzielle Entlastungen mit sich bringt. Ändert sich der berufliche Bedarf, kann das Zimmer in ein privates Büro, Lesezimmer oder Gästezimmer verwandelt werden. Der multifunktionale Raum sollte sich nahtlos in das Wohnkonzept einfügen, um den Alltag signifikant zu erleichtern. © immonewsfeed


Wärmepumpen: Immobilienwert kann sich um über 40 Prozent erhöhen


Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen (PV) können den Wert einer Immobilie signifikant erhöhen. Das geht aus einer Studie einer Online-Plattform für Wohn- und Gewerbeimmobilien hervor. Demnach erfahren Gebäude mit installierten Wärmepumpen eine Wertsteigerung von 43 Prozent. Die Einbindung von PV-Anlagen kann den Immobilienwert um bis zu 20 Prozent steigern. Beide Technologien sind besonders in Neubauten verbreitet, die generell eine höhere Bauqualität und bessere Energieeffizienzklassen aufweisen. Dies spiegelt sich in höheren Verkaufspreisen wider, was die Investition in solche umweltfreundlichen Systeme finanziell attraktiv macht. Die Analyse deutet auch darauf hin, dass die Marktwerte für Immobilien mit nachhaltiger Technologie weiter steigen werden, da die Nachfrage nach energieeffizienten Häusern wächst. Aus der Studie geht ebenfalls hervor, dass insbesondere in Bayern viele Hausbesitzer in umweltfreundliche Technologien investieren. So verfügen in Landshut und in Amberg-Sulzbach jeweils 20 Prozent der zum Verkauf stehenden Häuser über eine Photovoltaik-Anlage, in Erding und im Kreis Freyung-Grafenau sind es jeweils 19 Prozent und in Mühldorf am Inn 19 Prozent. © immonewsfeed


Balkon: Darauf ist beim nachträglichen Anbau zu achten


Durch einen nachträglichen Balkonanbau bietet sich die Möglichkeit, den Wohnraum zu erweitern und den Immobilienwert zu steigern. Vor allem bei bestehenden Gebäuden kann mit unterschiedlichen Balkonsystemen wie Vorstellbalkonen, Anbaubalkonen oder freitragenden Balkonen gearbeitet werden. Die Baumaßnahmen erfordern jedoch eine sorgfältige Planung hinsichtlich der Statik, um die Struktur des Gebäudes nicht zu beeinträchtigen. Die Kosten variieren je nach Balkontyp und Material zwischen 3.000 und 5.000 Euro, zuzüglich möglicher zusätzlicher Ausgaben für Geländer, Bodenbeläge und Türen. Neben den Kosten spielen auch Genehmigungen eine wesentliche Rolle beim Balkonanbau. In den meisten Fällen ist eine Baugenehmigung erforderlich, die detaillierte Unterlagen und Nachweise über die Einhaltung baurechtlicher Vorschriften verlangt. Bauliche Veränderungen am Haus, wie der Anbau eines Balkons, bedürfen oft der Zustimmung der Bauämter. Bei Mehrfamilienhäusern müssen auch die anderen Eigentümer dem Anbau eines Balkons zustimmen. Dabei müssen spezifische Landesbauordnungen und Abstandsflächenregelungen beachtet werden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Auch wenn einige kleinere Balkonprojekte verfahrensfrei sein können, empfiehlt es sich, zur Sicherheit einen offiziellen Bauantrag zu stellen. © immonewsfeed


Gäste-WC: Die optimale Gestaltung


Ein Gäste-WC sollte sowohl funktional als auch einladend sein. Ein durchdachtes Design sorgt für Komfort und macht das Gäste-WC zu einem attraktiven Bestandteil des Hauses. Wichtige Aspekte sind die clevere Platzierung von Elementen wie Waschbecken und WC, eine ausreichende Beleuchtung und platzsparende Lösungen. Diese sind erforderlich, da die durchschnittliche Größe eines Gäste-WCs in Deutschland nur 3,4 Quadratmeter beträgt. Die Auswahl der richtigen Ausstattung ist entscheidend für die Funktionalität und Ästhetik des Raumes. Minimalistische, wandhängende Einrichtungen können helfen, den Raum größer erscheinen zu lassen und die Reinigung zu erleichtern. Es empfiehlt sich, hochwertige Materialien und Armaturen zu wählen. Diese sind nicht nur praktisch, sondern unterstreichen auch den Stil des Hauses. Ebenso wichtig ist es, auf eine gute Beleuchtung zu achten, die den Raum einladend macht. Schließlich kann das Gäste-WC durch smarte, kreative Details wie eine durchdachte Fliesenplatzierung individuell gestaltet werden. Solche Gestaltungselemente tragen dazu bei, dass das Gäste-WC mehr ist als nur ein funktionaler Raum – es wird zu einem Ort, der Stil und Gastfreundschaft ausstrahlt. © immonewsfeed


Urteil: Keine Entschädigung für Laub im Pool


Baut ein Eigentümer einen Pool auf seinem Grundstück und fällt vom Nachbargrundstück das Laub 90 Jahre alter Eichen in diesen, kann er keine Kostenbeteiligung aufgrund des erhöhten Reinigungsaufwand vom Nachbarn verlangen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden (AZ: 19 U 67/23). Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin 2016 ihr Grundstück erworben, einen nicht überdachten Pool errichtet und wegen der unter anderem in den Pool herunterfallenden Eicheln und Eichenblätter eine monatliche Laubrente vom 277,62 Euro vom Nachbarn verlangt. Das Gericht sah zwar, dass beim Pool „eine wesentliche Beeinträchtigung durch gesteigerten Reinigungsaufwand“ vorliegt, diese übersteige aber nicht „das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung“. Zudem habe die Klägerin aufgrund der Gegebenheiten bereits vor der Errichtung des Pools damit rechnen können, dass Laub in diesen fallen wird. © immonewsfeed


Wohnküche: Das sind die Trends


Zunehmend an Bedeutung in modernen Wohnküchen gewinnen intelligente und ergonomische Lösungen, die das Kochen und Wohnen nicht nur angenehmer, sondern auch effizienter gestalten. Der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft „Die Moderne Küche“ Volker Irle hebt hervor, dass die aktuellen Innovationen im Möbelfachhandel darauf abzielen, Küchen- und Wohnbereiche durch smarte Stauraumlösungen und ergonomische Designs zu bereichern. Die Anpassungsfähigkeit der Möbel ist dabei zentral: Moderne Klappensysteme ersetzen traditionelle Schranktüren, bieten durch optimierte Mechanismen einen höheren Nutzungskomfort und machen den Stauraum leichter und angenehmer zugänglich. Diese Systeme unterstützen eine effizientere Nutzung des Raumes und integrieren sich nahtlos in das Gesamtdesign der Küche. Zusätzlich können mit innovativen Beleuchtungskonzepten neue Standards gesetzt werden. Integrierte LED-Lichtprofile in Schubkästen sorgen für eine hochwertige und atmosphärische Beleuchtung, die nicht nur die Optik, sondern auch die Funktionalität der Küchenmöbel erhöht. Maßgeschneiderte und multifunktionale Küchenlösungen gewinnen somit weiterhin an Bedeutung. © immonewsfeed


Smart Home: Technik für Technologiebegeisterte


Smart-Home-Technologien haben einen festen Platz in deutschen Haushalten erobert: 75 Prozent der Befragten gaben in einer Studie eines Versandhändlers für Elektronik an, bereits smarte Produkte nutzen. Insbesondere werden intelligente Unterhaltungssysteme und Sprachassistenten geschätzt. Für die Anschaffung von Smart-Home-Technologien ist Technologiebegeisterung ein signifikanter Beweggrund. Viele Nutzer haben Freude an den neuesten Entwicklungen und integrieren diese gerne in ihren Alltag. Die Verbraucher profitieren unter anderem vom gesteigerten Wohnkomfort durch Smart-Home-Technologien. Zudem überzeugen sie praktische Aspekte wie die einfache und intuitive Steuerung des häuslichen Umfelds. Ein weiterer entscheidender Vorteil von Smart-Home-Systemen ist die Möglichkeit, durch diese Energiekosten zu senken. Etwa 30 Prozent der Befragten haben sogar in smarte Technologien investiert, um ihre Energieausgaben zu reduzieren. 59 Prozent bestätigen, dass sie tatsächlich Strom- oder Energiekosten durch die Nutzung von Smart-Home-Technologien eingespart haben. © immonewsfeed


E-Ladestation: Schon beim Hausbau einplanen


Bauherren können beim Hausbau – im Vergleich zum späteren Nachrüsten – signifikant sparen, wenn sie direkt eine E-Auto-Ladestation einplanen. Die Erstinstallation während des Baus ist wesentlich günstiger, da notwendige Anpassungen im Stromnetz und bauliche Maßnahmen direkt integriert werden können. Darauf weist das Portal „finanzen.net“ hin. Die Installationskosten für eine Ladestation beim Hausbau betragen unter 1.000 Euro. Dies steht im starken Kontrast zu den Kosten des Nachrüstens, die bis zu viermal höher sein können. Darüber hinaus fördert die KfW die Installation mit 900 Euro pro Ladepunkt, was die finanzielle Belastung weiter mindert. Eine Ladestation bietet die Möglichkeit, diese mit einer Photovoltaikanlage (PV) zu koppeln, um das Elektroauto mit selbst produziertem Strom zu laden. Dies maximiert die ökologischen und ökonomischen Vorteile der Installation. Ein ausreichend dimensioniertes PV-System stellt sicher, dass sowohl der Haushalts- als auch der Fahrzeugstrombedarf gedeckt werden können, wodurch sich langfristige Ersparnisse erzielen lassen. © immonewsfeed


Energiekosten: Sparen durch gemeinsames Wohnen


Bei steigenden Strompreisen bietet das Zusammenleben in einer Wohnung eine effektive Möglichkeit, die Energiekosten zu reduzieren. Ob mit dem Partner, einem Kollegen oder einem Freund, das Teilen eines Haushalts kann Einsparungen bei vielen Kostenpunkten bringen, darunter auch beim Stromverbrauch. Insbesondere im Vergleich zu Single-Haushalten zeigt sich, dass ein Zweipersonenhaushalt durchschnittlich 800 Kilowattstunden weniger Strom pro Jahr verbraucht. Das hat beträchtliche finanzielle Einsparungen zur Folge. Die Teilung der Wohnkosten unter mehreren Personen führt nicht nur zu einer gerechten Aufteilung der Miete und Versicherungen, sondern auch der Nebenkosten. Das Zusammenleben bietet auch die Möglichkeit, den Energieverbrauch zu senken, der durch Freizeitaktivitäten wie das Video-Streaming entsteht. Gemeinsame Filmabende bringen gleich mehrere Vorteile mit sich: Sie reduzieren den individuellen Stromverbrauch, fördern ein umweltfreundlicheres Verhalten und stärken die sozialen Bindungen zwischen den Bewohnern. © immonewsfeed


Immobilienkauf: Bewusste Entscheidung treffen


Beim Kauf eines Hauses, das bekannte Mängel aufweist, können keine Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden. Ein Mann, der ein Haus mit offensichtlichen Feuchtigkeitsschäden und einer notwendigen Pumpinstallation im Keller kaufte, entdeckte nach dem Kauf weitere erhebliche Schäden am Dach. Trotz des Ausschlusses der Sachmängelhaftung im Kaufvertrag forderte er Schadenersatz, da er arglistige Täuschung vermutete. Das Landgericht Flensburg (Az.: 7 O 261/22) wies seine Klage ab, da der Mann nicht nachweisen konnte, dass die Verkäufer von den Dachschäden wussten. Zudem war ihm die Kellerproblematik bekannt. Die Entscheidung unterstreicht die Wichtigkeit, vor dem Immobilienkauf alle bekannten Mängel sorgfältig zu prüfen und die Risiken abzuwägen. Das Urteil bekräftigt, dass Immobilienkäufer, die über Mängel informiert sind und die Immobilie dennoch kaufen, später keine Ansprüche diesbezüglich geltend machen können. © immonewsfeed


Wasserschaden: Probe zur Ursachenermittlung nehmen


Bei einem Wasserschaden sollte zunächst die Ursache dafür geklärt werden. Schmutzpartikel weisen darauf hin, dass das Wasser aus dem Außenbereich stammt. Tritt klares Wasser aus, kann es sich beispielsweise um eine Leckage handeln oder um Kondenswasser. Sind im Wasser Schaum und Papierreste sowie Fasermaterial zu finden, ist von Schmutzwasser auszugehen. Der Verband Privater Bauherren VPB rät: „In diesem Fall ist sofort erhöhte Vorsicht geboten, denn so ein Wasserschaden geht mit einer Belastung durch Keime und Krankheitserreger einher“. Durch spezielle Kleidung können sich diejenigen schützen, die die Räumlichkeiten betreten müssen. Damit später der Verursacher für den Wasserschaden ermittelt werden kann, sollten Betroffene zwei Proben nehmen. Dazu können sie leere, saubere Marmeladen- oder Einmachgläser verwenden. Sind diese nicht vorhanden, können für die Probenentnahme auch Haushaltstücher oder Kaffeefiltertüten benutzt werden. Nachdem sich diese mit dem Wasser vollgesogen haben, sollten die Betroffenen auch den Schmutz damit aufnehmen. Anschließend wird die Probe in einem Gefrierbeutel luftdicht verpackt. Ebenso sollten Betroffene Fotos des Schadens anfertigen, bevor sie mit dem Aufwischen, Aufräumen und der Reparatur beginnen. Der VPB weist darauf hin, dass keine Dritten mit der Instandsetzung beauftragt werden sollten, falls noch eine Gewährleistungsfrist läuft. Dies könne im schlechtesten Fall zum Verlust sämtlicher Gewährleistungsansprüche führen. © immonewsfeed