Mieten & Vermieten: Wann wird ein Mitbewohner zum Mieter?


Wenn ein Mieter Besuch erhält, geht das den Vermieter in der Regel nichts an - selbst wenn der Besuch einen eigenen Schlüssel hat. Zum Mieter wird er damit noch nicht. Handlungsbedarf für Vermieter besteht dann, wenn zum Beispiel der Lebensgefährte dauerhaft mit einzieht. Denn nur, wenn er als Mieter in den Mietvertrag mit aufgenommen wird, kann auch von ihm Miete verlangt werden. Eine Eintrittsvereinbarung, der Vermieter, bisheriger Mieter und neuer Mitbewohner zustimmen, ist der Weg dazu. Jedoch können weder Mieter noch neuer Mitbewohner zum Einverständnis gezwungen werden. Eine vorherige Zustimmung zum Einzug eines nahen Verwandten oder Lebensgefährten durch den Vermieter ist keine Pflicht. Der Mieter muss den Vermieter jedoch zumindest davon in Kenntnis setzen, wer bei ihm einzieht und kann bei Nichteinhaltung dazu aufgefordert werden. Anders sieht die Sache beim Einzug von beliebigen Bekannten aus, denn dafür ist die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters notwendig. Jedoch darf der diese auch nur bei ernsthaften Bedenken verweigern wie zum Beispiel eine bereits erfolgte Bedrohung des Vermieters oder eine Überbelegung, weil der oder die Bekannte gleich noch mehrere Kinder in die viel zu kleine Wohnung mitbringt. Die Eintrittsvereinbarung ist ein Zusatz zum bestehenden Mietvertrag und muss an das Exemplar des Vermieters und des Mieters angeheftet werden. © Fotolia.de / wladi