Das Bundesverfassungsgericht entschied in einem aktuellen Urteil, dass Mieter ihre negativen Erfahrungen mit Vermietern im Internet schildern dürfen. Voraussetzung ist, dass diese der Wahrheit entsprechen und die Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden (1 BvR 3487/14).
Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter gewerblicher Räume auf die Rückzahlung seiner Kaution geklagt. Da sein Vermieter den Betrag von 1.100 Euro nicht sofort zahlen konnte, sondern eine Ratenzahlung angeboten hatte, erstattete der Mieter Strafanzeige. Zwar wurde der gesamte Kautionsbetrag zurückgezahlt, doch berichtete der Mieter auf diversen Internetportalen über seine Erfahrungen mit dem Vermieter.
Als ihn der Vermieter daraufhin auf Unterlassung verklagte, bekam er in den ersten Instanzen Recht. Das Bundesverfassungsgericht stimmte jedoch nun aktuell dem Mieter zu. Die Unterlassungsurteile verletzten laut Gericht die Meinungsfreiheit des Mieters.
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