Der eigene Balkon ist für viele Mieter ein Ort der Entspannung und kreativer Entfaltung. Besonders Grünpflanzen, Blumenranken und -töpfe vermitteln das Gefühl vom eigenen kleinen Garten mitten in der Stadt.
Doch aufgrund dieser individuellen Gestaltungsmöglichkeiten kommt es unter Nachbarn immer wieder zu Auseinandersetzungen. Zwar müssen kleinere Belästigungen wie herabfallende Blütenblätter generell toleriert werden, doch kann der Vermieter den Mieter bei übermäßiger Störung zu einzelnen Maßnahmen verpflichten.
Solche Störungen können beispielsweise zu lang wachsende Balkonpflanzen, ungesicherte Blumenkübel oder herabtropfendes Gießwasser sein. Auch verbotene Balkonpflanzen wie Cannabis können gemeldet und sogar zu einer fristlosen Kündigung führen.
© Fotolia.de / KlausWagenhaeuser
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