Leben & Wohnen: Zuschüsse für den Schutz vor Einbrechern beantragen
Aktuelle Statistiken und Nachrichten zeigen, dass die Zahl der Einbrüche kontinuierlich steigt. Wer daran denkt, sein Zuhause mit präventiven Sicherheitsmaßnahmen vor Einbrechern zu schützen, kann seit dem 19.11.2015 auf einen Zuschuss vom Staat hoffen.
Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten, Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung, Wohnungseigentümergemeinschaften aus Privatpersonen und Mieter, deren Vermieter die Umbaumaßnahme erlaubt hat, können den Zuschuss beantragen.
Anträge sollten unbedingt schon vor Start des Vorhabens gestellt werden und geförderte Umbaumaßnahmen sind:
das Einbauen einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren die der DIN EN 1627 oder besser entsprechen
das Nachrüsten von Systemen für Fenster wie zum Beispiel drehgehemmte Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, aufschraubbare Fensterstangenschlösser oder Pilzkopfverriegelungen
der Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden
die Installation von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen wie beispielsweise Panikschalter, Kamerasysteme, Personenerkennung an Haus- und Wohnungstüren, intelligente Türschlösser etc.
das Einbauen von Türspionen
die Einrichtung baugebundener Assistenzsysteme wie etwa Gegensprechanlagen mit und ohne Bild, Beleuchtung, Bewegungsmelder, baugebundene Not- und Rufsysteme
10 Prozent der Kosten aber maximal 1.500 Euro je Wohneinheit werden bezuschusst. Seit dem 1. April 2016 gibt es außerdem über das Programm "Altersgerecht Umbauen (159)" einen erweiterten, zinsgünstigen Kredit für zusätzliche Einzelmaßnahmen.
Wer die Einbruchschutzmaßnahmen also beispielsweise noch mit einem altersgerechten Umbau - etwa eine breitere oder barrierefreie Tür - verbindet, kann einen Kombi-Antrag stellen, für den es sogar bis zu 6.250 Euro Zuschuss je Wohneinheit gibt (12,5%).
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