Guter Rat: Was sich 2016 für Eigentümer, Vermieter und Mieter ändert


Am 1. Januar 2016 sind bereits höhere Anforderungen an Neubauten im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten. Das Jahr hält für Eigentümer, Vermieter und Mieter jedoch noch weitere Änderungen bereit, die der Immobilienverband IVD zusammengefasst hat. In Neubauten muss seit dem 1. Januar 2016 der Primärenergiebedarf wenigstens 25 Prozent niedriger sein als nach den bis Ende 2015 geltenden Standards für vergleichbare Häuser. Gebäudehüllen müssen zudem 20 Prozent besser gedämmt werden als vorher. Bauherren, die ab dem 1. Januar 2016 einen Baueintrag einreichen oder Bauanzeige erstatten, müssen jetzt also Zusatzkosten für verbesserte Dämmung, Heizungs-, Warmwasser- und Lüftungstechnik einkalkulieren. Nach Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Brandenburg werden 2016 nun auch Thüringen und Niedersachsen in betroffenen Gemeinden die Mietpreisbremse einführen. Mehr Verbraucherschutz im Bereich der Immobilienfinanzierung soll es spätestens zum 21. März 2016 mit dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie geben. Erweiterte Informationspflichten und höhere Anforderungen an den Finanzierungsvermittler sind die Folge. Auch auf Immobilienmakler und WEG-Verwalter kommen Änderungen zu. Nur wer eine Sachkundeprüfung ablegt und eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung besitzt, soll diese Berufe ausüben dürfen. Jedoch existiert derzeit nur ein Gesetzentwurf, der noch nicht in das parlamentarische Verfahren eingebracht wurde. Darüber hinaus werden seit kurzem weitere mietrechtliche Änderungen diskutiert wie zum Beispiel die Verlängerung des Bezugzeitraumes zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete von vier auf zehn Jahre sowie die Minderung der modernisierungsbedingten Mieterhöhung von elf auf acht Prozent. © PhotoDune.net / madpixblue