Guter Rat: Ungeliebter Untermieter: So hat es sich ausgewühlt für Maulwürfe


Vorweg zunächst eins: Gartenbesitzer, auf bzw. in deren Erde sich ein Maulwurf niedergelassen hat, sollten sich eigentlich geschmeichelt fühlen, denn die kurzsichtigen Untermieter fühlen sich nur dort wohl, wo die Erde gesund und fruchtbar ist. Wer allerdings unzählige Erdhügel gegen dieses Kompliment abwägen muss, sagt ihnen in der Regel lieber den Kampf an. Leichter gesagt als getan, denn eigentlich darf der Maulwurf nicht mal gestört werden. Trotzdem gibt es Möglichkeiten, den Winzling auf natürliche Art hinauszukomplimentieren. Laut Bundesartenschutzverordnung zählt der Maulwurf zu den besonders geschützten Tierarten in Deutschland und darf somit weder gejagt noch verletzt geschweige denn getötet werden. Wer ein paar Tage Zeit und etwas Geduld hat, kann aber die extrem sensible Nase des Maulwurfs nutzen, um ihn zu vergraulen. Ökologische Vergrämungsmittel wie Seifenlauge, Knoblauch, Jauche oder Zitrusöle, die in die Gänge oder den Hügel gegossen werden, stinken dem kleinen Kerl nämlich gewaltig und führen dazu, dass er sich früher oder später vom Acker oder Rasen macht. Ein Fluchtweg sollte dem Winzling dabei jedoch unbedingt gelassen werden. Das Vergrämungsmittel wird von der Mitte oder einer der Seiten der betroffenen Rasenfläche aus in die Gänge bzw. Maulwurfshügel eingebracht. Diese Prozedere wird am nächsten Tag 1,50 Meter von der ersten Stelle entfernt wiederholt, am darauffolgenden Tag entsprechend weiter erneut und so fort, bis der ungeliebte pelzige Untermieter den Räumungsbescheid versteht und sein Zuhause aufgibt. © Fotolia.de / wladi