Alle zwei Jahre führt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die Feuerstättenschau durch und prüft, ob ein ausreichender Brandschutz vorhanden ist. Eventuell anfallende Prüfungs- und Reinigungsarbeiten müssen dem Bescheid entsprechend vom Hauseigentümer beauftragt werden.
Zwar können Eigentümer seit 2013 ihren Schornsteinfeger frei wählen, allerdings muss dem Bezirksschornsteinfeger nach wie vor nachgewiesen werden, dass die angefallenden Arbeiten fristgerecht erledigt worden sind. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Verband Privater Bauherren, den Feuerstättenbescheid regelmäßig zu prüfen und erforderliche Maßnahmen in die Wege zu leiten.
Auch Hauskäufer von Gebrauchtimmobilien sollten bei der Aushändigung der Vertragsunterlagen darauf achten, ebenfalls den Feuerstättenbescheid zu erhalten. Denn ab dem Zeitpunkt des Eigentümerwechsels liegt die Pflicht für einen ausreichenden Brandschutz bei den neuen Besitzern.
© Fotolia.de / wladi
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