Seit 2014 gilt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV). Sie schreibt unter anderem vor, dass Heizkessel nach 30 Jahren ausgetauscht werden müssen. Nach Informationen der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA) sind 2017 mehr als eine Million Haushalte von dieser Austauschpflicht betroffen.
Doch es gibt Ausnahmen: Niedrigtemperatur- und Brennwertkessel dürfen auch nach 30 Jahren weiter betrieben werden. Eigentümer, die schon länger in Ein- und Zweifamilienhäusern wohnen, sind ebenfalls von der Regelung ausgenommen. Ebenso wie Wohngebäude mit weniger als drei Wohnungen, bei denen der Eigentümer bis zum Stichtag 01.02.2002 eine Wohnung selbst bewohnt hat.
Vor diesem Hintergrund rät die KEA Hausbesitzern zu einer neutralen Beratung, da es gegebenenfalls wirtschaftlich durchaus vor Ablauf der 30-Jahresfrist Sinn machen kann, die Heizanlage zu modernisieren. Weitere Informationen sind unter www.zukunftaltbau.de erhältlich.
© PhotoDune.net / Primus1
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