Baubranche: VPB rät: Beim Hausbau auch die Entwässerung planen


Die meisten Bauherren denken eher an ihre neue Küche und die Badezimmerfliesen, als an den Entwässerungskanal, berichtet der Verband Privater Bauherren (VPB). Dabei kosten Kanalanschlüsse zwischen 5.000 und 10.000 Euro und Bauherren sollten wissen, ob ihr Abwasser korrekt entsorgt wird. Tatsächlich fragen aber nur die wenigsten bei Vertragsabschluss oder Abnahme nach der Technik im Untergrund. Werden Baugebiete neu erschlossen und in einem Zug bebaut, dann stellen meist die Kommunen selbst die Abzweige am öffentlichen Kanal her und bauen auch gleich die Revisionsschächte auf den einzelnen Grundstücken. Die Kosten legen sie vor und stellen sie den Grundstückskäufern in Rechnung. Bei Einzelgrundstücken allerdings müssen die Bauherren sich in der Regel selbst um den Anschluss ans Kanalnetz kümmern und den Bau eines Revisionsschachtes auf ihrer Parzelle. Meist beauftragen die Bauherren ihre Schlüsselfertigfirma mit dem Anschluss und den dazugehörigen Tiefbauarbeiten. Der VPB rät: Bauherren sollten dabei weniger auf den Preis achten, als auf die Qualität. Sie sollten eine ordentliche Entwässerungsplanung machen lassen und diese auch im Vertrag festschreiben." Nur wenn ein Entwässerungsplan vorliegt, kann geprüft werden, ob die Entwässerung technisch in Ordnung ist. Experten wie der VPB sehen dann, wo die Leitungen verlaufen, wo die Abwässer von Toiletten, Handwaschbecken, Spüle und Waschküche zusammenlaufen, wohin Lichtschächte und Regenfallrohre entwässert werden und wo die Rohre auf dem Grundstück und unterm Haus liegen. Es kann gesehen werden, ob und wie Handwerker an die Rohre herankommen und vieles mehr. Gerade Rückstauklappen seien ein besonderes Problem. Sie gehören nicht unbedingt zur Entwässerungsanlage. Gemäß DIN 1986 dürfen nur die Teile der Entwässerungsanlage mit Rückstauklappen gesichert werden, die sich unterhalb der Rückstauebene befinden. Dabei wird die Festlegung der Rückstauebene einerseits in den örtlichen Abwassersatzungen geregelt und muss mit der Genehmigungsbehörde abgestimmt werden. In der Regel ist dies die Höhe der Straße in der Grundstücksmitte. Hier gibt es aber gerade bei geneigten Straßen und Grundstücken häufig Abweichungen. Problematisch wird es laut VPB immer dann, wenn die Leitungen unter der Gebäudesohle vom Bauträger, die weiterführenden Leitungen außerhalb des Gebäudes - aber noch auf dem Grundstück - von einer Tiefbaufirma hergestellt werden, die in der Regel direkt vom Bauherren beauftragt wird. Dann müsse vorab geklärt und auch vertraglich geregelt werden, wer am Ende den Dichtheitsnachweis für alle erdverlegten Leitungen und Schächte durchführt. Zum Dichtheitsnachweis gehört auch eine Zeichnung, die den tatsächlich hergestellten Verlauf der Leitungen wie auch die Schächte darstellt. Bei der Planung und der Ausführung ist weiter zu beachten, dass Anschlussleitungen unter der Sohle immer auf dem kürzesten Weg zur Außenkante des Hauses zu führen sind. Dies wird häufig nicht gemacht, um einige Leitungen sparen zu können. Abschließend folgt noch die Dichtheitsprüfung, die nach DIN EN 1610 durchgeführt werden muss. Wer sich nicht um seine Entwässerung kümmert, erlebt mitunter böse Überraschungen. Im schlimmsten Fall können sich bei starkem Regen Abwasser aus dem öffentlichen Kanal bis ins Haus zurückstauen oder die Lichtschächte fluten. Schon deshalb sollten Hausbesitzer auch ihre Abwasserkanäle und die Rückstauklappen, sofern vorhanden, einmal im Jahr vom Fachbetrieb prüfen und warten lassen, empfehlen die VPB-Experten. Quelle: Verband Privater Bauherren © PhotoDune.net / lucadp