Baubranche: Bautipp: Bauaufgabe genau definieren!
Als Auftraggeber sind Bauherren von Anfang an für die Definition der Bauaufgabe zuständig. Das bedeutet, sie legen fest, was gebaut werden soll. Ohne eine klare Definition der Bauaufgabe kann sich der Hausbau verzögern und Arbeiten nicht planungsmäßig verlaufen, weiß der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB).
Vor diesem Hintergrund können Bauherren auf die DIN 18205 zurückgreifen, die bei individuellen Bedarfsplanungen hilfreich sein kann. Sowohl bei Großprojekten, als auch bei kleineren Ein- oder Zweifamilienhäusern werden hierdurch unter anderem die Anzahl der Flächen und Räume, Qualität und Ausstattung oder Schall- und Wärmeschutz festgelegt.
Wurde die Bauaufgabe nicht klar definiert und finanzielle Limits nicht eigenhalten, kann das eigene Bauprojekt schnell aus dem Ruder laufen. Der VPB empfiehlt insbesondere Bauherren mit überschaubaren Baubudgets, sich ausreichend Zeit für die Formulierung der Bauaufgabe zu nehmen.
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