25.11.2013 – Mieten & Vermieten: Urteil: Dezentes Streichen gilt auch für Vermieter
In einem aktuellen Urteil entschied das Amtsgericht Berlin-Mitte, dass gewisse Pflichten im Bereich der Schönheitsreparaturen für Mieter und Vermieter gleichermaßen gelten. So dürfen beispielsweise keine grellen Tapeten und Farben im Rahmen einer Renovierung verwendet werden (AZ 121 C 135/13).
Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin einen Neuanstrich ihrer gesamten Mietwohnung vorgenommen und wählte hierfür die Farbe hellblau. Dies sagte jedoch den Mietern nicht zu und sie untersagten dem Malerbetrieb den Zutritt zur Wohnung. Nachdem die Vermieterin sich weigerte, einen weißen Anstrich vorzunehmen, ließen die Mieter ihre Wohnung auf eigene Rechnung weiß anstreichen und verrechneten die Kosten von 1.018 Euro mit der Miete.
Das Amtsgericht Berlin-Mitte gab nun aktuell den Mietern Recht. Ebenso wie Mieter müssen auch Vermieter Rücksicht bei Schönheitsreparaturen nehmen und eine dezente Farbe für den Anstrich wählen. © Fotolia.de / webdata