25.09.2014 – Guter Rat: Haus & Grund: Hauseigentümer für Laubentfernung zuständig
Wenn mit dem Herbst der Laubfall einsetzt, sind Hauseigentümer dafür verantwortlich, dass Laub auf Fußwegen vor und auf dem eigenen Grundstück Fußgänger nicht gefährdet, worauf der Eigentümerverband Haus & Grund hinweist. Vor allem bei Regen besteht auf mit Laub bedeckten Wegen erhöhte Rutschgefahr, und Eigentümer sind deshalb nicht nur bei Schnee und Eis in der Verkehrssicherungspflicht.
Herabfallendes Laub im öffentlichen Straßenraum wird laut Haus & Grund normalerweise von der Straßenreinigung entfernt und muss von den Eigentümern nur zusammengefegt werden, um Straßenrinnen und Gullydeckel nicht zu verstopfen. Haus & Grund rät, Laub von den eigenen Bäumen von öffentlich zugänglichen Gehwegen auf dem eigenen Grundstück durch Kompostierung zu entsorgen oder durch Nutzung als Frostschutz für Pflanzen.
Auch wenn das Zusammenfegen von Laub von Dritten durchgeführt wird, muss der Eigentümer dies überwachen. Reinigungspflichten würden von der Mehrzahl der Gemeinden durch Satzungen geregelt, worüber sich Eigentümer vor Ort informieren sollten.
Quelle: Haus & Grund Deutschland © Fotolia.de / wladi