24.09.2014 – Baubranche: VPB fordert: Zehn Prozent Sicherheit für Bauherren bei Firmenpleiten


Bauherren, die Sicherheiten vom Schlüsselfertigunternehmer verlangen, um im Insolvenzfall nicht um die Existenz bangen zu müssen, bekommen aktuell in der Regel das gewünschte Haus nicht, wie immer mehr Berater des Verbandes Privater Bauherren (VPB) beobachten. Hintergrund sei die derzeitige Hochphase in der sich Baufirmen ihre Bauherren aussuchen könnten. Der VPB weist darauf hin, dass seit 2009 jedem privaten Bauherren, der Abschlagszahlungen für den Neu- oder Umbau eines Hauses leistet, eine Sicherheit über fünf Prozent der Bausumme zusteht (BGB § 632a, Absatz 3) Zudem habe der Bundesgerichtshof entschieden, dass bei der ersten Rate im Abschlagszahlungsplan in den AGB auf diesen Anspruch hingewiesen werden muss, da sonst diese Klausel unwirksam sei (BGH VII ZR 191/12). Laut VPB reichen die im BGB beschriebenen Sicherheiten jedoch nicht aus, da Bauherren häufig über den Zahlungsplan zur Vorkasse gezwungen werden und das vorausgezahlte Geld im Fall einer Insolvenz verlieren. Auch übersteige der Schaden dann häufig die fünfprozentige Sicherheit. Darüber hinaus sieht der VPB bei Insolvenz des Bauunternehmers auch die Gewährleistungsphase von fünf Jahren als Problem, denn ist die Baufirma insolvent, muss der Bauherr für Mängel selbst aufkommen. Der VPB fordert den Gesetzgeber deshalb auf, die Sicherheiten bei Bauverträgen mit Verbrauchern auf zehn Prozent zu erhöhen. Quelle: Verband Privater Bauherren e.V. © Fotolia.de / roxcon