22.09.2014 – Leben & Wohnen: Aufwandsentschädigung für Verwaltungsbeiräte statthaft


Wenn in der Eigentümerversammlung beschlossen wurde, den Verwaltungsbeirat für seinen Aufwand mit jährlich 250 Euro zu entschädigen und ihm die Auslagen für Büromaterial zu erstatten, ist dies rechtens. Zu diesem Urteil kommt das Amtsgericht Hattingen (AZ 28 C 30/13). In der Eigentümerversammlung hatten die Wohnungseigentümer entschieden, dass der Verwaltungsbeirat jedes Jahr eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 200 Euro je Mitglied erhalten solle, ab 2014 jeweils 250 Euro. Darüber hinaus sollte das Büromaterial erstattet werden, solange Quittungen vorliegen. Ein Wohnungseigentümer wollte den Beschluss per Klage anfechten, hatte damit jedoch keinen Erfolg, denn das Amtsgericht entschied, dass es sich bei den Beschlüssen um ordnungsgemäße Verwaltung handelt. Demzufolge steht dem Verwaltungsbeirat eine Aufwandsentschädigung zu, und der festgesetzte Betrag sei gerechtfertigt. Auch die zusätzlichen Büromaterialausgaben können gegen Vorlage von Quittungen erstattet werden. © Fotolia.de / mrgarry