19.07.2013 – Guter Rat: Neue Trinkwasserregelung: Bleihaltige Leitungen noch rechtzeitig austauschen


Laut Trinkwasserverordnung treten ab Dezember 2013 neue Grenzwerte für Blei im Trinkwasser in Kraft. Der Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund Deutschland zufolge dürfen ab dem 1.12.2013 nur noch 0,01 Milligramm Blei pro Liter im Wasser enthalten sein. Hauseigentümer sollten sich daher rechtzeitig um den Austausch bleihaltiger Leitungen kümmern.

Überprüft werden müssen alle Stellen, an denen Trinkwasser entnommen werden kann, wie beispielsweise der Wasserhahn in der Küche. Besonders in Gebäuden, die vor 1973 in Nord- und Ostdeutschland errichtet wurden, können noch Bleirohre verbaut worden sein. Hingegen besteht in Süddeutschland bereits seit 1878 ein Verbot zur Installation der Leitungen.

Für Vermieter hält die neue Regelung eine besondere Verpflichtung bereit: Lassen sie die Leitungen nicht ordnungsgemäß auf den Bleigehalt überprüfen, stellt dies im Falle von bleihaltigem Trinkwasser eine Straftat dar. Experten empfehlen daher, im Zweifelsfall eine Probeentnahme und gegebenenfalls den Austausch der Leitungen vornehmen zu lassen.

Quelle: Haus und Grund Deutschland

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