Die Verbraucherzentrale Hamburg teilt aktuell mit, dass mehr als zwei Drittel der Widerrufsbelehrungen in Immobiliendarlehensverträgen fehlerhaft sind. Insgesamt hat die Zentrale 300 Kreditverträge auf ihre Wirksamkeit überprüft.
Den Verbraucherschützern zufolge informieren Kreditinstitute ihre Kunden nicht ausreichend über den Beginn der Widerrufsfrist oder lassen wichtige Hinweise beispielsweise in Bezug auf rechtliche Folgen eines Widerrufs bei der Beratung einfach weg. Doch Verbraucher können sich gegen die mangehafte Beratung wehren: Auch Jahre nach Vertragsabschluss haben Kreditnehmer das Recht, einen Kredit vorzeitig aufzulösen, wenn die Widerrufserklärung falsch ist.
Anders als bei einer Vertragskündigung sparen Verbraucher bei einem Widerruf somit die Vorfälligkeitsentschädigung, die laut Verbraucherzentrale in Deutschland im europäischen Vergleich überdurchschnittlich hoch ist. Weitere Informationen sind unter www.vzhh.de erhältlich.