14.10.2013 – Mieten & Vermieten: Urteil: Laminat und Parkett im Mietrecht nicht vergleichbar


Das Amtsgericht Köpenick hat aktuell entschieden, dass bei der Ermittlung einer ortsüblichen Vergleichsmiete ein Laminatboden nicht mit der Hochwertigkeit von Parkett gleichzusetzen ist (AZ 17 C 3/13). Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung verlangt, die er auf Basis des Berliner Mietspiegels 2011 errechnet hatte. Der Mieter stimmte jedoch aufgrund des vorhandenen Laminatbodens, der als "hochwertiger Bodenbelag" deklariert wurde, nicht zu. Seiner Meinung nach war Laminat nicht mit den im Mietspiegel angegebenen Bodenbelägen wie Parkett oder Naturstein zu vergleichen. Das Amtsgericht Köpenick stimmte nun aktuell dem Mieter zu. Um das Kriterium eines hochwertigen Bodenbelags zu erfüllen und damit den Vorgaben des Berliner Mietspiegels 2011 zu entsprechen, muss ein Bodenbelag eine gleichwertige Wertschätzung wie Naturstein oder Parkett erfüllen. Dies sein bei Laminatböden nicht der Fall. © Fotolia.de / webdata