13.08.2014 – Baubranche: VPB: Bauherren brauchen vertraglich fixierte Sicherheiten
Seit 2009 garantiert das Forderungssicherungsgesetz Bauherren eine Sicherheit von fünf Prozent der Gesamtkosten des Hausneubaus oder -umbaus, wenn Abschlagszahlungen gefordert werden, wie der Verband Privater Bauherren (VPB) mitteilt.
Auch wenn der Unternehmer die Art der Sicherheit wählen und zum Beispiel der Bauherr die fünf Prozent von der ersten Rate einbehalten oder der Bauunternehmer eine Bürgschaft stellen kann, müssen laut VPB einige Formalitäten eingehalten werden.
Gemäß VPB hat der Bundesgerichtshof zum Beispiel entschieden, dass Bauunternehmer verpflichtet sind, in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf die Sicherheit bei der ersten Rate des Abschlagszahlungsplans hinzuweisen, da sonst die Vereinbarung von Ratenzahlung später ungültig ist. Der VPB weist darauf hin, dass dieser Hinweis in den AGB für den Bauherren jedoch noch nicht ausreicht und er die Sicherheit schon zu Beginn vertraglich festlegen soll, damit es bei der ersten Rate nicht zu Unklarheiten kommt.
Quelle: Verband Privater Bauherren e.V. © Fotolia.de / roxcon