Die jüngste Hochwasserflut im Juni hat laut der Rating-Agentur Fitch deutschlandweit einen Schaden von rund 12 Milliarden Euro verursacht. Hinzu kommen ca. drei Milliarden Euro in Versicherungsschäden. Um betroffene Hauseigentümer bei dem Wiederaufbau und Neuanfang zu unterstützen, stellt der Bund verschiedene Steuervergünstigungen zur Verfügung
Bis zum 30. September können Hauseigentümer laut der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Anträge auf Stundung von Steuerzahlungen stellen. Zudem können Steuervorauszahlungen herabgesetzt werden. Auch fehlende Unterlagen, die durch die Flut zerstört worden sind, werden keine negativen Folgen mit sich bringen. Darüber hinaus kann die Beseitigung von Schäden am eigenen Haus oder der Wohnung sowie die Wiederbeschaffung von Hausrat steuerlich geltend gemacht werden.
Auch für Vermieter gelten ab sofort Sonderregelungen: Die Kosten der Schadensbeseitigung an Gebäuden kann als sofort abziehbare Erhaltungsaufwendung bis maximal 45.000 Euro geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass mit allen Wiederaufbauarbeiten bis zum Jahr 2016 begonnen wird. Bei Mietausfällen können Vermieter außerdem einen Teilerlass der Grundsteuer beantragen, wenn die Einnahmen um mehr als die Hälfte niedriger sind als üblich.
Quelle: Haus & Grund
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