12.03.2014 – Baubranche: VPB: Zahlungsplan für Bauherren muss dem Fortschritt entsprechen
Dreiviertel aller Bauherren müssen unfreiwillig Vorauskasse leisten, kritisiert der Verband Privater Bauherren (VPB). Obwohl am Bau grundsätzlich gilt: Zahlung nach Abnahme und somit nach erbrachter Leistung, würde die Mehrheit einen schlechten Zahlungsplan unterzeichnen und anschließend vom Vertragspartner kräftig zur Kasse gebeten.
Überzogene Zahlungspläne sind laut VPB in der Baubranche alltäglich und bergen erhebliche Gefahren. Muss beispielsweise der Bauunternehmer Insolvenz anmelden, würde der Bauherr den Kürzeren ziehen und auf einer Bauruine sitzen bleiben. Selbst das gesamte im Voraus gezahlte Geld sei verloren, sind schließlich Bauunternehmer laut VPB mehrheitlich Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die im Fall einer Insolvenz nur mit dem Gesellschaftsvermögen haften.
Schutz bietet dem Verband zufolge nur ein solider Zahlungsplan, bei dem die erste Rate, rund 40 Prozent der Gesamtsumme, erst nach Fertigstellung des Rohbaus inklusive der Zimmererarbeiten anfällt. Nach der Dacheindeckung und den Dachklempnerarbeiten, der abgeschlossenen Rohbauinstallation von Heizung-, Sanitär- und Elektroinstallationen, nach dem Einbau von Fenstern einschließlich Verglasung, Innenbauarbeiten ohne Beiputz, Estricharbeiten und Fliesenarbeiten im Sanitärbereich würden dann die nächsten 40 Prozent fällig.
Erst wenn das Haus auch innen bezugsfertig ist und die Fassadenarbeit abgeschlossen, sind weitere 15 Prozent der Kaufsumme an den Bauunternehmer zu überweisen, empfiehlt der VPB. Die restlichen fünf Prozent sollten Bauherren generell als Gewährleistungssicherheit einbehalten.
Quelle: Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) © wavepoint e.K.