
Seit dem 1. Juli 2013 können Vermieter die Wärmelieferung an einen Energiedienstleister übertragen, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Grundlage hierfür ist eine neue Gesetzesregelung für Contracting im Mietwohnbestand, die zu Beginn des Monats in Kraft getreten ist.
Wie die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) aktuell mitteilt, ist die zentrale Voraussetzung die Kostenneutralität vor und nach der Umstellung. Diese muss anhand eines Kostenvergleichs nachgewiesen werden. Auf Basis der seit Mai 2013 geltenden Mietrechtsnovelle können nun die Kosten der Wärmelieferung bei gleichbleibenden Kosten auf die Mieter umgelegt werden. Dies muss jedoch mindestens drei Monate vor Umstellung bei den Mietern angekündigt werden.
Unter www.kompetenzzentrum-contracting.de hat die dena verschiedene Online-Tools bereit gestellt, um Vermieter beim Contracting-Einsatz zu unterstützen.
Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH
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