Unausgewogene Bauverträge mit verbraucherfeindlichen Vertragsklauseln benachteiligen Bauherren, bergen wirtschaftliche Risiken und führen zu Rechtsunsicherheit am Bau, wie der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) anlässlich seiner aktuellen Studie "Verbraucherfeindliche Klauseln in Bauverträgen" mitteilt.
Wie die gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation erklärt, wurden von ihr bisher 350 verbraucherfeindliche Vertragsklauseln erfolgreich abgemahnt, zwölf einstweilige Verfügungen konnten erzielt werden und 24 Hausanbietern wurde die weitere Verwendung bestimmter Vertragsklauseln verboten.
Mit erheblichen Risiken sind laut BSB Klauseln verbunden, die sich einseitige Änderungen vorbehalten, den Bauunternehmen die Abnahme vereinfachen sollen und unausgewogene Zahlungspläne rechtfertigen wollen. Auch bei der Leistungsvereinbarung und Leistungsausschlüssen, Fertigstellungsfristen, Preisgestaltung, Abschlagszahlungen und vielen weiteren Vertragsbestandteilen schleichen sich häufig verbraucherfeindliche und rechtswidrige Klauseln ein.
Die gesamte Studie des Bauherren-Schutzbundes steht hier kostenlos zum Download bereit.
Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V. © wavepoint e.K.
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