06.06.2014 – Steuern & Finanzierung: Haus & Grund rät: Eigenen Garten in Ordnung bringen und Steuerbonus sichern


Der Sommer naht, und es wird Zeit, den eigenen Garten entsprechend vorzubereiten. Eigenheimbesitzer, die dabei fremde Hilfe in Anspruch nehmen, können die Kosten bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Darauf weist der Hauseigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Ob Steuervergünstigung für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen oder Bonus für Handwerkerleistungen - Hauseigentümer können sich durch die externe Gartenpflege wertvolle Vergünstigungen sichern. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, die bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden können, zählen laut Haus & Grund Deutschland alle Arbeiten, die normalerweise von den Haushaltsmitgliedern selbst erledigt werden wie zum Beispiel Heckenschneiden, einfache Beetpflege oder regelmäßiges Mähen des Rasens. Haus & Grund Deutschland weist darauf hin, dass Aufwendungen für diese Arbeiten jährlich mit bis zu 4.000 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden können. Beim Neuziehen eines Zauns oder der Reparatur eines Gartenweges ist ein Steuerabzug für Handwerkerleistungen von bis zu 1.200 Euro jährlich möglich, wobei jedoch nur die reinen Arbeitskosten geltend gemacht werden können, und die Materialkosten unberücksichtigt bleiben. Damit das Finanzamt die Ausgaben rund um das selbstgenutzte Haus oder die Wohnung als steuermindernd anerkennt, muss gemäß Haus & Grund Deutschland eine Rechnung und ein Nachweis über die unbare Zahlung vorliegen. Die Ausgaben für Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können dabei parallel geltend gemacht werden. Quelle: Haus & Grund Deutschland © Fotolia.de / Gajus