06.01.2014 – Facility Management: Urteil: WEG-Verwalter darf Hausgeld bei Wechsel einziehen
In einem aktuellen Urteil entschied das Amtsgericht Bonn, dass Hausverwalter nicht verpflichtet sind zu überprüfen, ob bei einem Eigentümerwechsel innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft der Einzug von Hausgeld endet (AZ 27 C 43/13).
Im vorliegenden Fall hatte ein Hauseigentümer von seinem ehemaligen Verwalter die Rückzahlung von Hausgeldern verlangt. Nachdem die Immobilie in mehrere Wohneinheiten aufgeteilt worden war, wurden diese nach und nach verkauft. Der Eigentümer teilte dem Verwalter jeden Verkauf per Email mit, ließ jedoch den Zeitpunkt der Übernahme jeweils aus. Der Verwalter zog weiterhin das Hausgeld bei dem Eigentümer ein.
Das Amtsgericht entschied nun aktuell zu Gunsten des Verwalters, da es nicht zu seinen Sorgfaltspflichten gehört, die Berechtigung für den Einzug von Geldern bei Eigentumswechsel zu überprüfen. © fotolia.de / mrgarry