02.09.2013 – Facility Management: Urteil: Montage von Parkbügeln ist bauliche Veränderung


Das Landesgericht Düsseldorf entschied in einem aktuellen Urteil, dass das Anbringen von Parkbügeln auf einer Sondernutzungsfläche eine bauliche Veränderung darstellt (AZ 19 S 55/12). Der Maßnahme müssen demnach alle Miteigentümer zustimmen.

Im vorliegenden Fall wollte eine Wohnungseigentümerin Parkbügel auf Stellplätzen montieren lassen und verlangte hierzu die Zustimmung aller Miteigentümer. Da die Sondereigentumseinheit sowie die Parkplätze an eine Praxis vermietet waren, wollte die Eigentümerin diese mit Hilfe von Parkbügeln vor Fremdparkern schützen.

Das Landesgericht Düsseldorf wies jedoch die Klage ab. Die Montage von Parkbügeln stellt eine bauliche Veränderung dar und braucht die Zustimmung aller Eigentümer, die durch die Maßnahmen beeinträchtigt werden könnten. Neben der optischen Veränderung der Sonderfläche sei laut Gericht ebenfalls zu befürchten, dass sich die Parksituation durch weitere Montagen von Parkbügeln ehrheblich verändern könnte.

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