Steuern & Finanzierung: Tipp für Vermieter: Fahrtkosten zur Mietwohnung steuerlich absetzbar


Wie der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) aktuell mitteilt, können gelegentliche Fahrten zur Mietwohnung steuerlich geltend gemacht werden. Auch bei bereits eingereichten Steuererklärungen kann dies noch berücksichtigt werden. Ob Besichtigungstermine, Reparaturmaßnahmen oder Ablesen des Zählerstandes - pro gefahrenen Kilometer können 0,30 Euro abgesetzt werden, wenn die Fahrt in Zusammenhang mit der Besichtigung oder dem Erhalt der Mietwohnung steht. Hierzu empfiehlt es sich, ein Fahrtenbuch mit der Kilometeranzahl sowie die Gründe des Termins festzuhalten und Quittungen aufzuheben. Allerdings gilt die Regelung nur für bestehende Mietwohnungen. Fahrten zu Neubauobjekten werden danach zu den Anschaffungskosten gerechnet und können laut Verband zu den jährlichen Abschreibungsbeträgen gezählt werden. © PhotoDune.net / fantazista