Steuern & Finanzierung: Durch Immobilien-Gutachten Erbschaftssteuer sparen
Wenn eine Immobilie geerbt wurde, meldet der Fiskus in der Regel schnell seine Ansprüche an und Erbschaftssteuer wird fällig. Liegt kein Gutachten über den Verkehrswert vor, greift das Finanzamt auf pauschale Vergleichswerte zurück - und die können die Erbschaftssteuer ganz schnell in die Höhe treiben.
Seit 2009 wird der Verkehrswert einer Immobilie als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Erbschaftssteuer herangezogen. Das ist nicht der gezahlte Kaufpreis, sondern der aktuelle Marktwert und je höher dieser angesetzt wird, desto mehr Erbschaftssteuer wandert in die Kasse des Finanzamtes.
Um den Verkehrswert zu ermitteln, führt das Finanzamt keine individuelle Analyse am betreffenden Objekt durch, sondern am Schreibtisch mithilfe von Annahmen und allgemeinen Standards. Daraus resultiert häufig ein höherer Verkehrswert mit entsprechend höherer Steuerlast. § 198 des Bewertungsgesetzes erlaubt Erben jedoch, mit einem qualifizierten Immobilien-Gutachten gegen den vom Finanzamt festgesetzen Verkehrswert anzugehen.
Im Gegensatz zum Amt geht der Gutachter nicht pauschal vor, sondern beurteilt die Immobilie nach einer Vor-Ort-Begehung individuell hinsichtlich Lage, Umfeld, Grundstücksgröße und -qualität, Objektzustand und Besonderheiten. So fließen auch Faktoren wie Ausstattung oder baulicher Zustand, eventueller Modernisierungsstau sowie im Grundbuch eingetragene Rechten und Lasten in das Gutachten ein. Fällt bei diesem der ermittelte Verkehrswert niedriger aus als der des Finanzamtes, bestehen gute Erfolgsaussichten, dass dieser anerkannt und eine niedrigere Erbschaftssteuer angesetzt wird. Und je nach Freibetrag kann die Steuerlast hier stark reduziert werden. © Fotolia.de / Petr Ciz