Politik & Wirtschaft: Sind Rauchmelder ein Geschäft mit dem Wunsch nach Sicherheit?
Rauchmelder kosten nicht viel Geld und können im Ernstfall Leben retten. Was einfach klingt, entwickelt sich mit der Rauchmelderpflicht, die inzwischen bereits in vielen Bundesländern gilt, laut Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. für Wohnungseigentümer und Vermieter häufig zum Problem.
Laut Verband ist die Umsetzung der Vorschriften zur Anbringung und Wartung von Rauchmeldern in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) alles andere als klar geregelt, schafft Raum für Juristen und Versicherungen, die Anforderungen auszulegen und kann so zu einer hochkomplexen rechtlichen Angelegenheit werden.
Gehören Rauchmelder zum Gemeinschaftseigentum oder zum Sondereigentum einer WEG und wer ist für die Installation und Wartung zuständig? Der einzelne Wohnungseigentümer, der Mieter oder die WEG? Unter anderem mit dieser Frage haben sich laut Verbraucherschutzverband bereits 20 Gerichtsverfahren bis zum BGH beschäftigt.
Aus Sicht von Wohnen im Eigentum e.V. werden Eigentümer und Vermieter mit dem Haftungsrisiko vor Augen und der Angst vor dem Schadensfall dazu bewogen, aufwendige und zum Teil teure Anbringungs- und Wartungsverträge abzuschließen.
Der Verband rät Wohnungseigentümern deshalb, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, als WEG einen Beschluss zu Rauchmeldern zu fassen und die Umsetzung zu dokumentieren.
Damit ihnen keine Verletzung der Rauchmelderpflicht unterstellt werden kann, können zum Beispiel die einzelnen Wohnungseigentümer kleiner WEGs mit guten nachbarschaftlichen Beziehungen die Rauchmelder selbständig anbringen und Protokoll darüber führen.
Eine andere Option ist die Beauftragung eines zuverlässigen Hausmeisters mit der Prüfung der vorhandenen Rauchmelder. Er kann fehlende nachrüsten, die Wartung für alle übernehmen und darüber Buch führen. Wird eine externe Firma mit der Installation und Wartung beauftragt, sollten Kostenvorschläge eingeholt und sorgfältig verglichen werden.
Bei größeren WEGs oder in jenen mit hohem Sicherheitsbedürfnis kann außerdem eine externe Firma beauftragt werden, neue Rauchmelder zu installieren, die alten abzubauen und die neuen zu warten.
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