Politik & Wirtschaft: Neues Modell für die Grundsteuer
Die Landesfinanzminister haben sich auf ein neues Modell für die Grundsteuer geeinigt, wonach zukünftig der Verkehrswert des Grundstückes als Basis der Bemessungsgrundlage fungieren soll.
Bisher wird die Grundsteuer auf der Grundlage der Einheitswerte erhoben, die in den alten Bundesländern auf den zum 1.1.1964 festegestellten Wertverhältnissen basieren und in den neuen Bundesländern auf den zum 1.1.1935 festgestellten Wertverhältnissen.
Mit dem neuen Modell sollen die Bundesländer die Möglichkeit erhalten, die Grundsteuermesszahl eigenständig festzulegen, der Immobilienverband Deutschland (IVD) rät jedoch zur Achtsamkeit, damit eine Neuregelung nicht zu höheren Belastungen bei Mietern und Eigentümern führt.
Laut IVD haben die Gemeinden die Grundsteuer in den letzten Jahren exzessiv erhöht. Würden Grundstücke durch den Verkehrswert höher bemessen, müssten die Länder durch eine Senkung der Messzahlen gegensteuern und die Gemeinden die Hebesätze senken. Außerdem dürfe kein Bürokratiemonster geschaffen werden, das Rechtsstreitigkeiten provoziere.
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