Politik & Wirtschaft: Mietspiegel soll laut Petitionsausschuss anders berechnet werden


Der Petitionsausschuss des Bundestages hat vor, die Berechnungsgrundlage für qualifizierte Mietspiegel zu ändern. Den Plänen zufolge sollen dann alle Wohnungen - auch unveränderte Bestandsmieten - erfasst werden. Letztere fließen derzeit nicht in den Mietspiegel ein, obwohl sie dämpfend wirken können. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz soll deshalb eine Petition erhalten, die sich dafür einsetzt, alteingesessene Mieter, die sich die steigenden Mieten nicht mehr leisten können, nicht länger zu benachteiligen. Das sei bisher der Fall, da der Durchschnitt aus Wohnungen berechnet wird, bei denen die Miete im Zeitraum der letzten vier Jahre gestiegen ist. Auch weitere Schutzmaßnahmen für Mieter sind gemäß der Vorlage geplant und die Koalitionsfraktionen wollen zum Beispiel die ortsübliche Vergleichsmiete auf eine breitere Grundlage heben und realitätsnäher darstellen. © Fotolia.de / luther2k