Politik & Wirtschaft: Mehr Wohngeld seit 1. Januar
Zum ersten Mal nach sechs Jahren hat die Bundesregierung zum 1. Januar 2016 das Wohngeld, das zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte von den Ländern gezahlt wird, wieder erhöht. Rund 870.000 deutsche Haushalte sollen davon profitieren, 320.000 von ihnen werden neu oder erneut wohngeldberechtigt.
Das Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts vom 2. Oktober 2015 hebt zudem regional gestaffelt die Miethöchstbeiträge, bis zu denen die Miete beziehungsweise die Belastungen für Eigentümer bezuschusst werden. In Regionen, in denen die Mieten stark steigen, werden die Miethöchstbeiträge überdurchschnittlich stark angehoben.
Eine alleinerziehende Mutter von zwei Kindern, die in Essen eine Bruttokaltmiete von 520 Euro zahlen muss und ein monatliches Bruttoeinkommen von 1.380 Euro bezieht, hat seit dem 1. Januar 2016 beispielsweise Anspruch auf ein Wohngeld von 137 Euro, während es vorher nur 52 Euro waren.
Wurden Wohngeldbescheide im Jahr 2015 erteilt und reichen in das Jahr 2016 hinein, prüft die zuständige Wohngeldbehörde diese automatisch, ob ein höheres Wohngeld angezeigt ist. Ein neuer Antrag hierfür muss also nicht gestellt werden.
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