Wie die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland aktuell mitteilt, soll die Grundstücksbewertung modernisiert werden und damit das 1935 eingeführte System der Einheitswerte ablösen. Das neue Bewertungsziel soll dabei nicht der Verkehrswert, sondern der Kostenwert werden, der das Investitionsvolumen abbildet.
Dieses Investitionsvolumen soll künftig als Indikator für die durch das Grundstück vermittelte Leistungsfähigkeit gelten. Das neue Verfahren wird weitestgehend automatisiert ablaufen und mit den verschiedenen Behörden verbunden sein. Ausgenommen von der Reform bleiben Grundstücke in der Land- und Forstwirtschaft, bei denen der Ertragswert das Bewertungszeil bleibe.
Der von Bundesrat eingebrachte Entwurf soll als rechtssichere, zeitgemäße und verwaltungsökonomische Bemessungsgrundlage dienen. Haus und Grund hatte den Beschluss allerdings kritisiert: Eigentümern würde durch das neue Modell eine enorme bürokratische Last aufgebürdet werden. Zudem könnten die Wohnkosten weiter steigen und somit eine Zusatzbelastung darstellen.
© Fotolia.de / KlausWagenhaeuser
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