Messen, Sportveranstaltungen, sonstige Events - die Untervermietung der eigenen Wohnung oder einzelner Zimmer liegt im Trend. Viele Menschen nutzen die Möglichkeit für ein zusätzliches Einkommen und ebenso steigt die Zahl der Menschen, die lieber in einem "Zuhause" statt in einem anonymen Hotel einen Zwischenstopp einlegen. Ohne Erlaubnis des Vermieters kann die Untervermietung durch den Mieter jedoch rechtliche Konsequenzen haben, wie ein aktueller Fall aus Berlin zeigt.
Ein Mieter aus Berlin hatte seine Wohnung über das Onlineportal airbnb an Touristen vermietet, ohne zuvor die Erlaubnis des Vermieters zur Gebrauchsüberlassung einzuholen. Trotz erfolgter Abmahnung gaben sich die Touristen weiter die Klinke in die Hand, woraufhin der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigte.
Das Landgericht Berlin befand die fristlose Kündigung für rechtswirksam (AZ 67 T 29/15), da die entgeltliche Überlassung vermieteten Wohnraums an Touristen ohne Genehmigung des Vermieters vertragswidrig und ein derart schwerwiegender Pflichtverstoß sei, dass dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zumutbar sei. © Fotolia.de / mrgarry
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen