Mieten & Vermieten: Wann ist eine Dusche wirklich eine Dusche?
Mieter einer Wohnung in Berlin stritten sich mit ihrer Vermieterin über eine Mieterhöhung, wobei es unter anderem darum ging, ob eine fehlende Duschmöglichkeit als wohnwertmindernd geltend gemacht werden kann.
Das AG Köpenick kam zu dem Schluss: Eine Badewanne mit Einhebelmischer, Brause und Einhängevorrichtung an der Wand aber ohne Duschabtrennung ist keine zeitgemäße Duschgelegenheit im Sinne des Berliner Mietspiegels (AZ 3 C 267/14). Eine Duschabtrennung hatten die Mieter erst nachträglich selbst an der Badewanne angebracht.
Um als Dusche bezeichnet zu werden, muss laut Gericht eine Ganzkörperberegnung inklusive Schutz der Umgebung vor Spritzwasser und der Privatsphäre möglich sein. Sich auf Knien oder in der Wanne sitzend abzubrausen, entspricht nicht den heutigen Maßstäben für eine Duschmöglichkeit.
© Fotolia.de / mrgarry