Mieten & Vermieten: Vermieterbescheinigung jetzt wieder Pflicht


Die Vermieterbescheinigung ist zurück: Seit dem 1. November 2015 müssen sich Mieter den Ein- und Auszug wieder schriftlich vom Vermieter bestätigen lassen. Eigentlich war diese Maßnahme vor mehr als zehn Jahren abgeschafft worden. Ab sofort müssen Vermieter wieder bei der An- und Abmeldung des Mieters beim Einwohnermeldeamt mitwirken und dem Mieter binnen zwei Wochen den Ein- bzw. Auszug schriftlich oder elektronisch bestätigen. Die Wiedereinführung der Vermieterbescheinigung soll Scheinanmeldungen entgegenwirken. Folgende Daten müssen in der Bestätigung enthalten sein: Anschrift und Name des Vermieters Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum Adresse der Wohnung Namen der meldepflichtigen Personen Bei Verstößen, weil die Bescheinigung nicht oder falsch ausgestellt wurde, droht dem Vermieter ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Ganze 50.000 Euro muss zahlen, wer jemand anderem eine Wohnanschrift anbietet, ohne dass dieser jemand dort wirklich einzieht oder einziehen will. Mit der Wiedereinführung hat der Vermieter jetzt auch einen Auskunftsanspruch. Er kann bei der Meldebehörde nachfragen, ob sich der Mieter wirklich an- oder abgemeldet hat. Im Gegenzug muss jedoch auch der Vermieter dem Einwohnermeldeamt auf Nachfrage Auskunft geben, wer bei ihm wohnt oder gewohnt hat. © Fotolia.de / nmann77