Mieten & Vermieten: Urteil: Wohnungsbesichtigung alle 5 Jahre erlaubt
In einem aktuellen Urteil entschied das Amtsgericht München, dass Vermieter alle 5 Jahre das Recht haben, ihre Wohnung zu besichtigen. Dies gilt sogar, wenn keine konkreten Anhaltspunkte für Schäden oder Mängel vorliegen (AZ 461 C 19626/15).
Im vorliegenden Fall hatte die Vermieterin die Besichtigung ihrer Wohnung gefordert, nachdem laut Hausverwaltung unangenehme Gerüche von der Wohnung ausgegangen seien. Die Mieterin verweigerte den Zutritt und bestritt die Vorwürfe der Geruchsbelästigung.
Laut Gericht gehört es jedoch zu den Nebenpflichten des Mieters, Routinekontrollen und Besichtigungen zu dulden. Zum einen, wenn die Annahme besteht, dass Schäden in der Wohnung entstanden sind – zum anderen, wenn seit der letzten Besichtigung mehr als fünf Jahre vergangen sind.
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