Mieten & Vermieten: Mieter muss 50.000 Euro Stromkosten für Gras nachzahlen
Mit wirklich teurem Gras musste sich das OLG Hamm auseinandersetzen. Die Polizei hatte im August 2009 eine Cannabisplantage in einer Wohnung ausgehoben, die der Hobbygärtner seit Juli 2007 gemietet hatte.
Den Stromzähler hatte er dabei so manipuliert, dass der Strom für Lampe, Ventilatoren usw. die das Wachstum der Pflanzen anregen sollten, nicht erfasst wurde. Laut einer Einschätzung des Stromversorgers waren auf diese Weise von 2007 bis 2009 mehr als 50.000 Euro Stromkosten unterschlagen worden. Der Mieter gab hingegen an, mit dem Anbau erst 2009 begonnen zu haben und dass die Geräte keineswegs durchgehend gelaufen seien.
Das OLG Hamm verpflichtete den Mieter zur Zahlung (AZ I-19 U 69/11), denn es sei an ihm gewesen nachzuweisen, dass er weniger Strom verbraucht hat, als vom Versorger geschätzt. Dazu war der Mieter jedoch nicht in der Lage, so dass er auf dem Großteil der Stromrechnung sitzen blieb. Lediglich 7 Wochen für den Aufbau der Geräte ohne Stromverbrauch ließ ihm das Gericht durchgehen.
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