Wenn ein Mieter an den Wänden in der Küche Hängeschränke anbringen will, fällt dies in der Regel unter die vertragsgemäße Beschaffenheit der Wohnung, für die der Vermieter verantwortlich ist.
Mieter einer Wohnung hatten ihre Vermieterin aufgefordert, Mängel zu beseitigen wie zum Beispiel die Gipskartonplatten an den Wänden der Küche, an denen die Anbringung von Hängeschränken nicht möglich war. Im Laufe des Rechtsstreits hatte die Vermieterin diese Wände verstärken lassen, womit der Prozess für die Mieter beendet war. Das sah die Vermieterin jedoch anders mit der Begründung, es habe kein Anspruch auf die Verstärkung der Wände bestanden.
Das LG Berlin (AZ 67 S 355/14) entschied zugunsten der Mieter, denn da die Wände zuvor keine zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignete Beschaffenheit aufwiesen, sei die Vermieterin zur Verstärkung der Wände verpflichtet gewesen.
© Fotolia.de / hywards
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