Leben & Wohnen: Ansprüche bei Handwerker-Schäden


Missgeschicke können jedem passieren - auch dem Handwerker, der Arbeiten im Haus oder in der Wohnung vornimmt. Auftraggeber sollten dennoch ihre Ansprüche gegenüber Handwerkern kennen, wenn ein Schaden entstanden ist. Mit der Auftragsvergabe wird zwischen Auftraggeber und Handwerker ein Werkvertrag abgeschlossen, der den Handwerker verpflichtet die vereinbarte Leistung zu erbringen. Darüber hinaus ist er gehalten, das Eigentum des Auftraggebers pfleglich zu behandeln. Ein Anspruch auf Schadenersatz kann entstehen, wenn der Handwerker diese Pflicht schuldhaft vernachlässigt - zum Beispiel wenn Farbflecken und Kratzer auf dem Bodenbelag entstehen, weil er ihn für das Streichen der Wände oder den Austausch der Fenster unvollständig abgedeckt hat. Um einen Schadenersatz geltend zu machen, muss die Frist von drei Jahren eingehalten werden, denn danach erlischt der Anspruch. Kleinere Schäden sollten mit Fotos dokumentiert, größere von einem Sachverständigen begutachtet werden. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Mangel und Schaden. Bei einem Mangel hat der Handwerker zunächst das Recht, nachzubessern. Ein nachweislicher Schaden hingegen gibt dem Auftraggeber das Recht, vom Handwerker die Kosten für die Schadensbeseitigung zu verlangen. Auch wenn Mitarbeiter oder Subunternehmer des Handwerkers die Arbeiten durchgeführt und einen Schaden verursacht haben, müssen die Ersatzansprüche an den beauftragten Handwerksbetrieb gestellt werden, denn er haftet dafür. © Fotolia.de / nmann77