Immobilienkauf: Grundbucheinträge richtig verstehen, statt die Großeltern mitzukaufen


Im Grundbuch einer Immobilie finden sich für die meisten Laien auf den ersten Blick böhmische Dörfer. Eigentlich stehen darin aber wichtige Informationen, die vor dem Kauf unbedingt gelesen und verstanden werden sollten, damit es beim Notartermin kein böses Erwachen gibt. Der Blick in Abteilung II des Grundbuches zeigt zum Beispiel, wer welche Rechte und Pflichten am Grundstück hat. Das kann unter anderem der Darlehensgeber des Verkäufers sein oder ein Nießbrauchrecht für den Verkäufer. Jedes Recht hat seinen Wert oder besser gesagt, jede Belastung verringert den Verkehrswert des Grundstückes. Es gibt sogar Fälle, durch die eine Immobilie so gut wie wertlos für den Käufer wird wie zum Beispiel, wenn durch das Wegerecht ein Teil des Grundstückes als Zugang zum Nachbargrundstück festgelegt ist. Eltern, die ihre Immobilie an die Kinder vererben, lassen beispielsweise gern für sich ein Wohnrecht ins Grundbuch eintragen. Wer den Kindern dann das Haus abkauft, bekommt Oma und Opa gleich mit dazu. Noch größere finanzielle Auswirkungen hat das Nießbrauchrecht, das es einer Person oder Firma erlaubt, das Grundstück vollständig zu bewirtschaften und alle Einnahmen einzubehalten. Bei einer Leibrente ist die Rentenzahlung oder Pflegefinanzierung über das Grundstück abgesichert. Wichtig zu wissen: diese Rechte werden in der Regel für die gesamte Lebensdauer gewährt - aufgrund ihrer Unvorhersehbarkeit bringen sie somit erhebliche planerische und finanzielle Unsicherheiten für den Immobilienbesitzer mit sich. © Fotolia.de / Andy Dean Photography