Immobilienkauf: Eigentümerversammlung besuchen oder schwänzen?


In diesen Wochen flattert in die Briefkästen von Millionen Wohnungseigentümern die Einladung zur jährlichen Eigentümerversammlung. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) schätzt jedoch, dass Hunderttausende nicht hingehen. Zwar hat die Versammlung selten Unterhaltungswert, doch ist sie die wichtigste Möglichkeit, den Erhalt und die Wertentwicklung des Eigentums zu beeinflussen. Wer bei der Eigentümerversammlung fehlt, muss das hinnehmen, was die anderen entscheiden. Wenn es um Anträge zu störenden Fahrrädern im Treppenhaus oder zur wöchentlichen Reinigung geht, dürfte das die meisten nicht stören. Anders sieht es jedoch aus, wenn über die Höhe des Hausgeldes, über Instandhaltungsmaßnahmen oder das Verwalter-Honorar entschieden wird, denn dann geht es an den Geldbeutel jedes Einzelnen - auch der Versammlungsschwänzer. Laut WiE sind es hauptsächlich drei Gründe, die Eigentümer von der jährlichen Sitzung fernhalten: 1. Als Einzelner kann ich nichts bewirken, ich werde sowieso überstimmt. Die zum Beschluss stehenden Punkte stehen jedoch schon in der Einladung, so dass Eigentümer schon im Vorfeld eine Mehrheit der Miteigentümer von ihrer Sichtweise überzeugen und Allianzen bilden können. 2. Ich brauche nicht selbst teilnehmen, ich habe dem Verwalter eine Dauervollmacht erteilt. Bequem, aber nicht ungefährlich, denn nicht weisungsgebundene Dauervollmachten sichern dem Verwalter häufig eine Mehrheit und damit Entscheidungsmacht mit dem Risiko, dass die Verwaltung eigene wirtschaftliche Interessen durchsetzt und zum Beispiel über die eigene Wiederwahl entscheidet. Wer wirklich nicht teilnehmen kann, darf seine Stimme laut WiE auch mit einer befristeten Vollmacht nur für die betreffende Eigentümerversammlung einem Miteigentümer oder dem Verwaltungsbeirat übertragen. 3. Mir ist die Anreise zur Versammlung zu teuer, denn ich wohne zu weit weg. Diese Begründung wird häufig von Eigentümern angeführt, die ihre Wohnung vermietet haben. Da alle Ausgaben im Zusammenhang mit der vermieteten Immobilie als Werbungskosten absetzbar sind, also auch die Reisekosten für die Teilnahme an der Eigentümerversammlung, lässt sich dieses Argument jedoch schnell entkräften. © Fotolia.de / wladi