Immobilienkauf: Auch nach 10 Jahren: Verwaltungsunterlagen gehören der WEG


Alte Rechnungen, Verträge mit Handwerkern oder Reinigungskräften, Protokolle von Eigentümerversammlungen der letzten Jahre - Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) produzieren eine Vielzahl an Unterlagen. Dass die Entsorgung steuerrelevanter Unterlagen auch nach der 10-Jahres-Frist nicht ohne weiteres möglich ist, darauf weist der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e.V. hin. Gemäß Verein gehören alle Verwaltungsunterlagen der WEG und werden von der Verwaltung nur treuhänderisch aufbewahrt. Ist der Verwalter nicht von der WEG dazu ermächtigt, darf also allein die Eigentümerversammlung per Beschluss entscheiden, was mit alten Unterlagen passiert. Da es wichtig sein kann, auch nach einigen Jahren auf alte Buchungsunterlagen zurückgreifen zu können, empfiehlt wohnen im eigentum e.V. sogar, gegebenenfalls in der Verwaltervertrag zu schreiben, dass die Entscheidung über den Umgang mit Unterlagen ausschließlich der Eigentümerversammlung obliegt. Auch wenn es im Gesetz nicht ausdrücklich geschrieben steht: die Protokolle der Eigentümerversammlung müssen dauerhaft aufbewahrt werden, denn Beschlüsse verjähren nicht. Der Verein weist darauf hin, dass vor 2007 Verwalter keine Beschlusssammlung führen mussten und die alten Protokolle oft die einzige Möglichkeit sind herauszufinden, welche Beschlüsse vor 2007 gefasst wurden. Quelle: wohnen im eigentum e.V. © Fotolia.de / diego1012