Immobilienkauf: Auch hoher Kredit für WEG unter Umständen erlaubt


Entspricht das Aufnehmen eines Darlehens durch die WEG ordnungsgemäßer Verwaltung? Darüber stritten sich Wohnungseigentümer in einer in den 1980er Jahren errichteten Anlage mit 201 Wohneinheiten bis zum Bundesgerichtshof (AZ V ZR 244/14). Die Wohnungseigentümer hatten per Eigentümerversammlung im August 2013 eine Sanierung der Fassade mit förderfähiger Wärmedämmung beschlossen. Die Kosten wurden mit 2 Millionen Euro kalkuliert, für die ein KfW-Förderkredit von 1.320.000 Euro aufgenommen werden sollte. Der Zinssatz betrug 0 Prozent bei einer Laufzeit von 10 Jahren und der restliche Betrag sollte über die Instandhaltungsrücklage aufgebracht werden. Eine Wohnungseigentümer erhob gegen den Beschluss über die Kreditaufnahme Anfechtungsklage. Zwar kann die Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredites durch eine WEG ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen, im vorliegenden Fall stuft der BGH den Beschluss jedoch als nicht ordnungsgemäß ein. Aus dem Versammlungsprotokoll war nicht ersichtlich, dass die Eigentümer über das Risiko einer Nachschusspflicht informiert wurden. © Fotolia.de / nmann77