Immobilienkauf: 70 Prozent der Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen fehlerhaft


Laut einer Prüfung der Verbraucherzentrale NRW von mehr als 600 Verträgen für Immobilienkredite, wurden in rund 70 Prozent der Verträge die Kunden nicht korrekt über ihr Widerrufsrecht informiert. Die Folge: Der Widerruf kann auch nach der üblichen 14-Tage-Frist ausgeübt werden und der Ausstieg aus einem Vertrag ist so auch noch Jahre nach der Unterschrift möglich. Wer beispielsweise vor mehreren Jahren ein Darlehen mit langer Laufzeit und einem Zinssatz von 5 Prozent aufgenommen hat, hat so vielleicht in der aktuellen Niedrigzinsphase die Möglichkeit, in einen Vertrag mit nur rund 2 Prozent beim selben oder einem anderen Anbieter zu wechseln. Darüber hinaus entfällt eine teure Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank, die bei Bestehen eines Kündigungsrechtes entstehen würde. Doch Vorsicht ist angeraten, denn ein Widerruf ist auch mit Pflichten verbunden. Kunden müssen nach einem Widerruf den noch offenen Kreditbetrag binnen 30 Tagen an ihre Bank zurückzahlen, andernfalls droht die Zwangsversteigerung und der Verlust der Immobilie. Kreditnehmer müssen deshalb schon vor der Widerrufserklärung sicherstellen, dass sie das restliche Darlehen mit eigenen Mitteln oder einem neuen Kredit tilgen können. Eine Anschlussfinanzierung kann jedoch problematisch werden, denn einige Banken verweigern ein neues Darlehen, sobald sie erfahren, dass der alte Vertrag durch Widerruf aufgehoben wurde. Hinzu kommt, dass es etliche Geldinstitute gibt, die bisher den Widerruf nicht annehmen, so dass der Gang vor Gericht nötig ist. Finanziell riskant, zumal beispielsweise bei einer Restkredithöhe von 130.000 Euro die Prozesskosten allein in erster Instanz mehr als 13.000 Euro betragen. Die Frage, ob ein Widerruf auch noch nach einer Tilgung erlaubt ist, beantworten die Gerichte unterschiedlich. Eine entgültige Entscheidung konnte der Bundesgerichtshof noch nicht treffen, denn in einem diesbezüglichen Fall einigten sich beide Parteien vor dem Urteil und das Verfahren wurde beendet. © Fotolia.de / Creativ Studio Heinemann