Facility Management: Selbstverwaltung als Chance für kleine WEGs?


Schlechte Erfahrungen mit einem Verwalter, Kostenüberlegungen, eigene Angelegenheiten selbst regeln - vor allem viele kleine Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) spielen mit dem Gedanken, die Verwaltung der WEG selbst in die Hand zu zu nehmen. Eine echte Alternative für kleine Eigentümergemeinschaften mit bis zu zehn Eigentümern, die ihre Wohnungen hauptsächlich selbst bewohnen, so der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum. Dem Verband zufolge geht das Wohnungseigentumsgesetz (WEGesetz) zunächst sogar von der Selbstverwaltung aus und § 21 spricht das Recht der gemeinschaftlichen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ausdrücklich den Wohnungseigentümern zu. Erst, wenn ein Eigentümer die Einsetzung eines Verwalters verlangt, muss dieser bestellt werden. Sind in WEGs die Wohnungen mehrheitlich vermietet, können die unterschiedlichen Interessen von selbstnutzenden und vermietenden Eigentümern sowie Mietern eher Probleme verursachen. Bevorstehende größere Sanierungsarbeiten oder bereits existierende Konflikte zwischen einzelnen Eigentümern sind laut Wohnen im Eigentum auch eher schlechte Startbedingungen. Die Vorteile der Selbstverwaltung liegen unter anderem darin, dass sich ehrenamtliche Verwalter stärker engagieren, denn es geht ja auch um ihr Eigentum. Sie kennen ihr Objekt und die anderen Eigentümer, der Informationsaustausch geht schneller, die Entscheidungswege sind kürzer und beschlossene Maßnahmen können zügiger umgesetzt werden - nicht zu vergessen auch die eingesparten Verwalterkosten. Doch es gibt auch Nachteile, denn Eigentümern fehlt häufig die entsprechende Vorbildung und sie müssen sich erst einarbeiten und das in der Regel in der Freizeit und neben dem eigentlichen Beruf. Zudem müssen sie neutral handeln, darauf achten, nicht in Interessenskonflikte mit den Miteigentümern zu geraten oder ihre eigenen Wünsche über die der Gemeinschaft zu stellen. Für eine funktionierende Selbstverwaltung empfiehlt Wohnen im Eigentum deshalb, dass mindestens ein Eigentümer Grundkenntnisse in Verwaltungsfragen und im Wohnungseigentumsrecht aufweist oder Bereitschaft zeigt, sich intensiv darin einzuarbeiten. Denn wer sich bereit erklärt, die Verwaltung der WEG ehrenamtlich zu übernehmen, übernimmt damit auch dieselben Pflichten und dasselbe Haftungsrisiko wie ein gewerblich tätiger Verwalter - wie zum Beispiel für die Jahresabrechnung oder für die Einberufung der Eigentümerversammlung. © Fotolia.de / peshkova