Für Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG) gibt es bei einigen Themen rechtliche Besonderheiten, die es zu beachten gilt. So auch die Pflege und Instandhaltung des Gemeinschaftsgartens, der in der Regel von allen Mitgliedern unabhängig von der Größe des Eigentumsanteils genutzt werden darf.
Dementsprechend sind auch alle Eigentümer gemeinsam für die Unterhaltung und Pflege zuständig. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund aktuell hin. Eine gängige Praxis ist die Beauftragung eines Dienstleisters, der sich um die Gartenpflege kümmert. Die entstehenden Kosten werden dann entsprechend der Höhe der Eigentumsanteile aufgeteilt.
Möglich ist ebenfalls, den Garten in Eigenleistung zu unterhalten. Voraussetzung ist hierbei, dass dies einstimmig von allen Wohnungseigentümern beschlossen wurde. Kein Eigentümer kann zur Gartenarbeit verpflichtet werden.
© Fotolia.de / diego1012
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